„Der in der jüngsten Ausgabe des Nachrichtenmagazins profil geschilderte Fall eines gleichgeschlechtlichen deutsch-amerikanischen Ehepaars, das sich nicht in Österreich niederlassen konnte (vgl. Aussendung vom 23. August 2004), schlägt jetzt auch in den Niederlanden hohe Wellen. Vor zwei Tagen widmete das angesehene NRC-Handelsblad dem Fall einen längeren Artikel“, berichtet Bettina Nemeth, Obfrau der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien, die den Fall mitbetreut.
„Abgeordnete zum niederländischen Parlament sowie niederländische Abgeordnete zum Europa-Parlament bereiten nun auch Anfragen an die zuständigen niederländischen Regierungs- bzw. an die zuständigen EU-Kommissionsmitglieder vor.“
„Denn hier handelt es sich um eine EU-rechtswidrige Einschränkung des Rechts von EU-Bürgern auf Freizügigkeit innerhalb der EU inklusive Familienzusammenführung. Denn wäre der Deutsche mit einer Amerikanerin verheiratet, gäbe es überhaupt kein Problem bei der Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Die Nichtanerkennung einer im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehe stellt eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bzw. der sexuellen Orientierung dar und somit eine Verletzung der EU-Charta der Grundrechte, aber auch des von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Rechts auf Achtung des Familien- und Privatlebens.“
Anfrage an Außenministerin Ferrero-Waldner
„Aufgrund der Weigerung der österreichischen Behörden, dem US-Ehegatten des deutschen Staatsbürgers eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung zu erteilen, konnte der Deutsche die ihm bei einer internationalen Organisation in Wien angebotene Stellung nicht antreten“, ergänzt HOSI-Wien-Obmann Christian Högl. „Diese österreichische Haltung schwächt die Position unseres Landes und insbesondere Wiens als Sitz bzw. Standort internationaler Organisationen und Unternehmen, denn ähnliche Fälle werden in Zukunft wohl häufiger auftreten. Österreich wird es sich auf die Dauer nicht leisten können, internationale Organisationen mit dieser diskriminierenden Haltung vor den Kopf zu stoßen.“
„Wir haben daher heute an Außenministerin Benita Ferrero-Waldner geschrieben, um von ihr zu erfahren, ob sie ebenfalls eine Gefahr darin sieht, dass Österreich wegen seiner konservativen Haltung als Standort für internationale Organisationen wie die OSZE oder UNO bzw. für internationale Konzerne zusehends unattraktiver werden könnte. Denn diese haben wohl wenig Verständnis dafür, dass ihre Möglichkeiten, Personal nach Österreich zu entsenden, aufgrund dieser konservativen Haltung erheblich eingeschränkt werden“, erklärt Nemeth weiter. „Wir sind gespannt, wie Ferrero-Waldner diese Angelegenheit beurteilen wird, zumal sie ja demnächst in die EU-Kommission wechseln wird, die bekanntlich als Hüterin der EG- bzw. EU-Verträge darüber wachen muss, dass die Mitgliedsstaaten diese Verträge einhalten und nicht gegen bestehendes EU-Recht verstoßen.“
HINWEIS: Hier findet sich ein ausführlicher Hintergrundbericht über diesen Fall, der nun beim Verfassungsgerichtshof anhängig ist (erschienen in der HOSI-Wien-Zeitschrift LAMBDA-Nachrichten im Jänner 2004).
Umfassenden Informationen über die Rechtslage betreffend gleichgeschlechtliche Paare in Österreich und Europa finden sich links unter dem Menüpunkt „Wir wollen heiraten!“.