Gestern haben Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden und Stadtrat Martin Panosch (beide SPÖ) bekanntgegeben, dass im Bereich der Stadt Salzburg homosexuelle LebensgefährtInnen beim Mietrecht sowie bei der Pflegefreistellung künftig gleichbehandelt werden sollen.
Die Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien möchte aufgrund dieser Meldung möglicherweise entstehenden Missverständnissen vorbeugen und weist daher darauf hin, dass gerade in diesen beiden Bereichen schon jetzt österreichweit gleich- und verschiedengeschlechtliche Lebensgemeinschaften gleichbehandelt werden müssen.
„Die lesben- und schwulendiskriminierende Auslegung des Mietrechts durch den OGH wurde im Juli 2003 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention eingestuft“, präzisiert HOSI-Wien-Obfrau Bettina Nemeth. „Österreich wurde deswegen verurteilt, und seither haben daher gleichgeschlechtliche LebensgefährtInnen ebenfalls das Recht, in den Hauptmietvertrag ihres verstorbenen Partners bzw. ihrer verstorbenen Partnerin einzutreten. Das gilt sowohl für den privaten Wohnungsmarkt als auch für Gemeindewohnungen. Es ist daher nicht mehr notwendig, dass einzelne Städte oder Gemeinden hier Lesben und Schwulen ein besonderes Recht einräumen müssen.“
Gleichstellung in der Angehörigendefinition
„Dasselbe gilt für die Pflegefreistellung und die Hospizkarenz zur Pflege kranker bzw. sterbender LebensgefährtInnen“, erklärt HOSI-Wien-Obmann Christian Högl. „Die EU-Richtlinie 78/2000, die seit 3. Dezember 2003 EU-weit Geltung hat, verbietet jegliche Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt. Daher muss für diese beiden Bestimmungen auch die entsprechende Angehörigendefinition gleichgeschlechtliche LebensgefährtInnen einschließen. Durch das neue Gleichbehandlungsgesetz sowie die Novelle des Bundesgleichbehandlungsgesetzes ist dies seit 1. Juli 2004 bereits für den privaten Arbeitsmarkt und für Bundesbedienstete nach österreichischem Recht geregelt. Zwar haben sieben Bundesländer, darunter Salzburg, noch keine Landesgesetze zur Umsetzung der EU-Richtlinie erlassen, aber betroffene Gemeinde- bzw. Landesbedienstete können sich dennoch auch jetzt schon auf die EU-Richtlinie direkt berufen und ihre neuen Rechte einfordern. Es ist zwar erfreulich, dass sich Politiker wie der Salzburger Bürgermeister für die Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen einsetzen wollen, aber Maßnahmen in bereits gleichgestellten Bereichen sind wenig nützlich und tragen höchstens zur Verwirrung bei.“
Neben Pflegefreistellung und Hospizkarenz müssen übrigens nun sämtliche freiwilligen betrieblichen Sozialleistungen, die als Teil des Entgelts zu werten sind und auf die heterosexuelle LebensgefährtInnen Anspruch haben, auch gleichgeschlechtlichen LebensgefährtInnen gewährt werden, also etwa Freifahrten, Freiflüge, Rabatte für Einkäufe im Unternehmen, freie bzw. ermäßigte Mitbenutzung betrieblicher Einrichtungen oder etwa die ermäßigten Kontoführungskosten für die LebensgefährtInnen von Bankangestellten.
Eingetragene PartnerInnenschaft gefordert
„Aber es gibt noch viel zu tun: Zusätzlich zur völligen Gleichstellung von homosexuellen mit heterosexuellen Lebensgemeinschaften wiederholt die HOSI Wien auch ihre langjährige Forderung nach Einführung der Eingetragenen PartnerInnenschaft, bei der lesbische und schwule Paare mit einer standesamtlichen Eintragung sämtliche Rechte und Pflichten wie bei einer Ehe erhalten“, so Nemeth abschließend.
HINWEIS: Unter den Menüpunkten links „Wir wollen heiraten!“ und „Antidiskriminierungsgesetz“ finden sich ausführliche Hintergrundinformationen zu diesen Themenbereichen.
MIETRECHT: Service und Musterbrief für Betroffene hier.