Gestern nachmittag (18. 3.) empfing Justizminister Michalek VertreterInnen der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien und des steirischen Lesben- und Schwulenverbandes „Rosalila PantherInnen“ zu einem Gespräch über die Forderungen nach rechtlicher Absicherung gleichgeschlechtlicher PartnerInnenschaften.
Die HOSI-Wien-Vertreter Waltraud Riegler, Christian Högl und Kurt Krickler sowie Kurt Zernig aus Graz schilderten dem Minister die vielfältigen, tagtäglich stattfindenden Diskriminierungen, die Lesben und Schwule aufgrund der Rechtlosigkeit ihrer Lebensgemeinschaften ausgesetzt sind. „Etwa im Miet-, Wohn-, Erb-, Sozialversicherungs- oder Ausländerrecht“, nennt Obfrau Riegler nur einige Beispiele, „denn in all diesen Gesetzen ist der Begriff des Lebensgefährten auf den verschiedenengeschlechtlichen beschränkt. Gleichgeschlechtliche LebensgefährtInnen fallen nicht unter die Angehörigendefinition.“
„Mittelfristig fordern wir natürlich ein umfassendes, der Ehe ähnliches und gleichwertiges Rechtsinstitut für homosexuelle Paare, wie es bereits in Dänemark, Norwegen, Schweden, Grönland und Island verwirklicht ist“, ergänzt Obmann Högl. „Österreich wird sich auf Dauer von der internationalen Entwicklung nicht abkoppeln können. Gesetzesentwürfe für diese sogenannte ‚Eingetragene PartnerInnenschaft‘ werden bereits in den Parlamenten in Finnland, den Niederlanden, Spanien, Luxemburg, Frankreich, Deutschland, der Schweiz, Brasilien und Hawaii diskutiert.“
„Als kurzfristige Maßnahme“, so Zernig, „wollen wir zumindest eine Lösung wie in Ungarn, wo zumindest homosexuelle Lebensgemeinschaften mit den unverheirateten heterosexuellen Lebensgemeinschaften rechtlich gleichgestellt worden sind, nachdem der ungarische Verfassungsgerichtshof 1995 die frühere Regelung, die Homo-Paare nicht berücksichtigte, als verfassungswidrig erkannt hatte.“ Es gibt einige Gesetze, wo – nicht zuletzt aufgrund der AIDS-Krise, die viele schwule Männer betrifft – dringender Handlungsbedarf besteht, etwa im Mietrecht, wo durch die jüngste lesben- und schwulenfeindliche Entscheidung des Obersten Gerichtshofs weiterhin das Eintrittsrecht verwehrt bleibt (vgl. unsere Aussendung vom 4. 2. 1997).
Justizminister Michalek machte indes wenig Hoffnung, daß derartige Vorhaben in absehbarer Zeit ein realistische Chance auf Verwirklichung hätten. Er sieht die einzig machbare Vorgangsweise in der langsamen schrittweisen Gleichstellung in einzelnen Gesetzen, wobei eben bei den häufigsten und brennendsten Problemen angesetzt werden sollte. Am Ende des mehr als einstündigen Gesprächs sagte Michalek zumindest zu, ministeriumsintern die Anliegen zu besprechen und eventuell entspechenden Initiative zu setzen.