„Wir freuen uns zwar, dass sich Justizministerin Maria Berger heute im Ö1-Mittagsjournal neuerlich für die Einführung der Eingetragenen PartnerInnenschaft (EP) für gleichgeschlechtliche Paare ausgesprochen hat“, erklärt Bettina Nemeth, Obfrau der HOSI Wien. „Allerdings müssen wir ihren Vorschlag vehement zurückweisen, dass eine EP auch vor einem Notar geschlossen werden könnte. Eine solche Variante lehnen wir strikt ab. Abgesehen von den Mehrkosten für die Paare würde eine solche Vorgangsweise eine Diskriminierung bedeuten.“
„Wir bestehen daher auf einer staatlich anerkannten Partnerschaft mit einer staatlichen Eintragung an den dafür prädestinierten Standesämtern. Alles andere wäre eine rechtliche Anerkennung dritter oder vierter Klasse. Es gibt auch kein einziges ausländisches Beispiel, wo eine EP mit weitgehender Gleichstellung mit der Ehe, wie wir sie fordern, nicht am Standesamt eingegangen würde.“
Schlechte Erfahrung mit Notaren
„Außerdem“, so HOSI-Wien-Obmann Christian Högl, „haben wir mit Notaren nicht die besten Erfahrungen gemacht. Im Gegenteil: In der Verlassenschaftssache Franz Xaver Gugg etwa wurde das größte Archiv zur Homosexuellengeschichte in Österreich durch eine unfassbare Schlamperei unter den Augen und der Oberaufsicht einer offenkundig heillos überforderten Notarin, die als Gerichtskommissärin mit der Abwicklung der Verlassenschaft betraut war, vernichtet. Wir wollen nicht, dass sich Lesben und Schwule homophoben und inkompetenten NotarInnen aussetzen müssen. Es besteht auch überhaupt kein Grund, dieser Berufsgruppe eine neue Einnahmequelle zuzuschanzen. Auch Lesben und Schwule zahlen Steuern und sollten daher Anrecht darauf haben, die öffentliche Verwaltung inklusive Standesämter wie alle anderen StaatsbürgerInnen in Anspruch zu nehmen.”
Hinweis: Zum Erbfall Gugg siehe unsere Aussendung vom 8. Jänner 2007.