SPÖ-Klubvorsitzender Josef Cap empfing heute Nachmittag VertreterInnen der HOSI Wien. „Bei diesem Gespräch ging es u. a. um die Eingetragene PartnerInnenschaft (EP) für gleichgeschlechtliche Paare“, berichtet HOSI-Wien-Schriftführerin Bettina Nemeth.
„Nachdem ein erster Entwurf für ein Lebenspartnerschaftsgesetz vom Justizministerium vorgelegt worden ist, haben wir einmal mehr auf rasche Umsetzung gedrängt, allerdings äußerte sich Cap skeptisch, ob die ÖVP tatsächlich an der Umsetzung dieses Projekts festhalten wolle. Er habe den Eindruck, das Interesse der ÖVP daran habe nachgelassen.“
„Diesen Eindruck haben wir in den letzten Wochen auch gewonnen, weshalb es uns umso wichtiger erscheint, die ÖVP immer wieder auf die Ergebnisse ihrer Perspektivengruppe und die Aussagen ihrer maßgeblichen PolitikerInnen wie der MinisterInnen Andrea Kdolsky und Josef Pröll sowie ihres Justizsprechers Heribert Donnerbauer zu erinnern und auf eine zügige Erledigung zu bestehen“, ergänzt HOSI-Wien-Obmann Christian Högl.
HOSI Wien fordert gleichen Schutz vor Diskriminierung
„Ein weiteres Anliegen, das wir Cap präsentierten“, berichtet Nemeth weiter, „ist die Verbesserung des Gleichbehandlungsrechts in Österreich. Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung besteht ja heute nur in der Arbeitswelt, während etwa im Bereich Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen auch ein gesetzlicher Diskriminierungsschutz aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit oder einer Behinderung besteht. Das führt derzeit zu der paradoxen Situation, dass ein Wirt etwa eine lesbische Kellnerin wegen ihrer sexuellen Orientierung nicht diskriminieren darf, aber sehr wohl ein schwules Paar aus seinem Lokal werfen kann. Menschen dunkler Hautfarbe muss er hingegen bedienen! Wir fordern einen umfassenden Diskriminierungsschutz, der die bestehenden Hierarchien beseitigt. Bei dieser Forderung haben wir auch Rückendeckung durch die UNO: Am 30. Oktober 2007 hat der UNO-Menschenrechtsausschuss im Rahmen seiner periodischen Überprüfung der Lage der Menschenrechte in Österreich gemäß Artikel 40 des UNO-Pakts über bürgerliche und politische Rechte diese Hierarchie beim Schutz vor Diskriminierung kritisiert und Österreich aufgefordert, diesen Schutz für alle verbotenen Gründe auf dem höchsten Niveau anzugleichen.“ (Vgl. Aussendung vom 5. November 2007)
Weitere Themen betrafen die Abschaffung der Beleidigungstatbestände (§§ 111 und 115) im Strafrecht sowie die Ausweitung des Tatbestands im § 283 StGB (Verhetzung) auf durch Homophobie motivierte Verhetzung. Ferner fordert die HOSI Wien eine umfassende Rehabilitierung und Entschädigung aller Opfer strafrechtlicher Unterdrückung in der Zweiten Republik, nämlich all jener, die durch das Totalverbot der Homosexualität bis 1971 sowie der vier Sonderstrafgesetze gegen Homosexuelle nach 1971 verurteilt worden sind.