„Nach der gestern stattgefundenen periodischen universellen Menschenrechtsüberprüfung (UPR) Österreichs im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen muss Österreich auch im schwul-lesbischen Bereich seine Hausaufgaben erledigen“, erklärt Kurt Krickler, Generalsekretär der HOSI Wien, der als NGO-Vertreter die Präsentation des österreichischen Staatenberichts durch Außenminister Michael Spindelegger und den anschließenden interaktiven Dialog der StaatenvertreterInnen vor Ort im Genfer Palais des Nations mitverfolgte.
Drei schwul-lesbische Themen angeschnitten
„Denn auch drei für Lesben, Schwule und Transgenderpersonen relevante Themen wurden von den VertreterInnen der anderen Staaten angesprochen“, erläutert Krickler. Am häufigsten wurde die Hierarchie beim Schutz vor Diskriminierung kritisiert, die leider auch durch die erst in der Vorwoche vom Nationalrat beschlossene Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes weiter einzementiert wurde (vgl. Aussendung vom 10. Jänner 2011). So wurde eine ‚Harmonisierung‘ der Antidiskriminierungsbestimmungen vom Vereinigten Königreich, von Indien, der Islamischen Republik Iran, Kanada und Norwegen empfohlen, wobei Kanada ausdrücklich die Diskriminierungsgründe ‚sexuelle Orientierung‘ und ‚Geschlechtsidentität‘ als Beispiel für die menschenrechtswidrige Ungleichbehandlung beim Diskriminierungsschutz anführte. Diese Kritik hätte sich Österreich ersparen können, hätte das Parlament den Regierungsentwurf für die Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes unverändert beschlossen.“
Weiters kritisierten das Vereinigte Königreich und die Niederlande die fehlende Adoptionsmöglichkeit und den fehlenden Zugang zur Fortpflanzungsmedizin für eingetragene PartnerInnen und empfahlen eine entsprechende Änderung des Gesetzes. Während Spindelegger auf die Kritik an der Hierarchie beim Schutz vor Diskriminierung nicht einging, erklärte er, dass kein gesellschaftlicher Konsens für eine Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare bestehe und in absehbarer Zeit daher mit keiner Lösung dieser gesellschaftspolitischen Frage zu rechnen sei.
Nationalrat als Menschenrechtsbremse
„Spanien wiederum kritisierte den mangelhaften Schutz vor Hassverbrechen und forderte die Berücksichtigung von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität beim Tatbestand der Verhetzung. Auch hier liegt bereits seit April 2010 eine Regierungsvorlage im österreichischen Parlament“, so Krickler. „Der Nationalrat erweist sich immer mehr als Bremse bei der Umsetzung voller Menschenrechte. Wir fordern daher insbesondere die Abgeordneten der Regierungsparteien auf, die entsprechende Reform des Verhetzungsparagraphen (§ 283 StGB) zu beschließen sowie die vorige Woche nicht umgesetzte Harmonisierung des Gleichbehandlungsrechts schnellstmöglich nachzuholen. Es wird ihnen ohnehin nicht erspart bleiben, sie können die Durchsetzung voller Menschenrechte nur verzögern, aber nicht verhindern – auf jeden Fall könnten sie sich dadurch in Zukunft Peinlichkeiten wie gestern in Genf ersparen.“
Rückfragehinweis:
Kurt Krickler, Generalsekretär, Tel. 0664-57 57 466