Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien

1. Lesben- und Schwulenverband Österreichs

HOSI Wien verärgert über Verwässerung des Verhetzungsverbots

Heribert Donnerbauer (ÖVP) und Hannes Jarolim (SPÖ)

„Wir sind entsetzt und verärgert über die totale Verwässerung des Verhetzungsverbots durch die heute anstehende Novellierung des § 283 StGB“, erklärt Kurt Krickler, Generalsekretär der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien. „In einer großkoalitionären Nacht- und Nebelaktion haben die beiden Justizsprecher von ÖVP und SPÖ, Heribert Donnerbauer und Hannes Jarolim, gestern noch einen Abänderungsantrag zu der seit April 2010 (!) vorliegenden Regierungsvorlage eingebracht, wodurch das Gesetz jetzt völlig zahnlos wird.“

Während die Regierungsvorlage nicht nur den Aufruf zu Gewalt gegen bestimmte Gruppen, sondern auch eine „sonstige feindselige Handlung“ unter Strafe stellte, ist letztere durch den Abänderungsantrag eliminiert worden. Weiters lautete der Absatz 2 im § 283 in der Regierungsvorlage noch: „Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich wahrnehmbar gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen (…) hetzt oder in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“ In der Version des Abänderungsantrags soll jedoch nur mehr bestraft werden, „wer für eine breite Öffentlichkeit“ (statt „öffentlich“!) wahrnehmbar „gegen eine in Abs. 1 bezeichnete Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht“. Durch die Änderung im letzten Satzteil wird für die Tathandlung jetzt vorausgesetzt, dass durch das Hetzen oder Beschimpfen die Gruppe als solche verächtlich gemacht werden soll. Wenn die Absicht des Verächtlichmachens nicht nachzuweisen ist, bleibt das Hetzen und Beschimpfen also straffrei. Und das bloße beabsichtigte Verächtlichmachen sowieso.

„Von der ÖVP haben wir im Grunde nichts anderes erwartet, aber wir sind zutiefst enttäuscht, dass auch die SPÖ ein wichtiges Anliegen verwässert und verraten hat“, kritisiert Krickler abschließend. „Da bringt es auch nichts, dass durch die Aufnahme von ‚sexueller Orientierung‘ der Verhetzungsschutz auf Lesben und Schwule ausgedehnt wird, wenn gleichzeitig der Verhetzungsparagraph zu einem zahnlosen Papiertiger gemacht wird.“


Rückfragehinweis:
Kurt Krickler, Generalsekretär, Tel. 0664-5767466
Christian Högl, Obmann, Tel. 0699-118 11 038

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