„Die heute von der Statistik Austria veröffentlichten Zahlen über die Verpartnerungen in Österreich liegen durchaus im erwarteten Rahmen“, erklärt Christian Högl, Obmann der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien. „Eigentlich hatten wir sogar mit einem stärkeren Rückgang als knapp 39 % für 2011 gerechnet, da 2010, im ersten Jahr der gesetzlichen Möglichkeit, eine Eingetragene Partnerschaft einzugehen, erwartungsgemäß sehr viele Paare davon Gebrauch machten, die schon lange darauf gewartet hatten. Nach dem Abbau dieses ‚Rückstaus‘ wird die Zahl der jährlichen Verpartnerungen in Österreich heuer wohl noch weiter sinken und sich dann bei rund 300 einpendeln.“
Dass Österreich im Vergleich zu manchen anderen Ländern, in denen es die gleichgeschlechtliche Ehe bzw. die Eingetragene Partnerschaft gibt, weniger Verpartnerungen verzeichnet, liegt sicherlich daran, dass das gesellschaftliche Klima insgesamt noch nicht so offen ist bzw. von den Betroffenen nicht als so offen empfunden wird. Denn mit der Verpartnerung ist natürlich ein „Statement“ an das nähere und weitere persönliche Umfeld verbunden, dass man seine Homosexualität offen lebt. Und vor diesem „offiziellen“ Coming-out als Lesbe bzw. als Schwuler scheuen auch heute noch viele zurück. „Deswegen ist es gerade heute wichtig, weiter gegen die verschiedenen Formen der Diskriminierung anzukämpfen“, meint Högl weiter. „Betroffene müssen wissen, dass sie sich nicht alles gefallen lassen müssen und es auch rechtliche Möglichkeiten gibt, sich zur Wehr zu setzen.“
Verschiedene Ursachen
Aber natürlich gibt es neben der damit verbundenen Öffentlichkeit auch andere Gründe, warum nur ein kleiner Teil der Lesben und Schwulen die Möglichkeit der Verpartnerung nutzt. „Viele gleichgeschlechtliche Paare lehnen – wie auch heterosexuelle – aus grundsätzlichen Erwägungen einen staatlichen Sanktus in welcher Form auch immer für ihre Beziehung ab“, ist HOSI-Wien-Generalsekretär Kurt Krickler überzeugt. „Viele haben auch andere Lebensentwürfe und wollen nicht die Hetero-Norm nachahmen. Außerdem hat man in Österreich bereits sehr viele Rechte, wenn man in einer Lebensgemeinschaft zusammenlebt. Vielen reichen diese Rechte. Andererseits schrecken manche vielleicht auch die strengen Scheidungsbestimmungen ab: Österreich ist ja eines der wenigen Länder in Europa, wo es immer noch die Scheidung aus Verschulden gibt.“
„Eines der wichtigsten Motive für die Verpartnerung ist daher wohl, in den Genuss von bestimmten, in der konkreten Lebenssituation essentiellen Rechten zu gelangen, die ausschließlich an die Ehe bzw. Eingetragene Partnerschaft geknüpft sind“, ergänzt Högl. „Das zeigt sich beispielsweise an der hohen Zahl der bi-nationalen Paare. Bei fast 28 % der eingetragenen Paare ist eine/r der PartnerInnen kein/e österreichische/r Staatsbürger/in. Wie bei verschiedengeschlechtlichen Paaren hängt in den allermeisten Fällen das Niederlassungsrecht der nicht-österreichischen PartnerInnen an der ‚Formalisierung‘ der Partnerschaft.“
Rückfragehinweis:
Christian Högl, Obmann, Tel. 0699-118 11 038
Kurt Krickler, Generalsekretär, Tel. 0664-5767466