Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien

1. Lesben- und Schwulenverband Österreichs


Klagsverband

zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

Am 26. Mai 2004 verabschiedete der Nationalrat das neue Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) sowie die Novellierung des Bundesgleichbehandlungsgesetzes, womit die beiden EU-Richtlinien 43 und 78 aus dem Jahr 2000 zur Bekämpfung von Diskriminierung mit fast einjähriger Fristüberschreitung in österreichisches Recht umgesetzt wurden. Nach Zustimmung des Bundesrats und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 65/2004 bzw. Nr. 66/2004) traten die neuen Bestimmungen am 1. Juli 2004 in Kraft.

Die Bundesregierung wollte kein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz schaffen und hat nur die Minimalanforderungen der EU umgesetzt und damit auch die von den EU-Richtlinien vorgegebene Hierarchie im Schutz vor Diskriminierung übernommen und in Österreich implementiert. Dieser beschränkt sich für die sexuelle Orientierung daher auf die Arbeitswelt und umfasst – im Gegensatz zu den Schutzkategorie „ethnische Zugehörigkeit“ und „Behinderung“ – z. B. nicht den Zugang zu Waren und Dienstleistungen.

Trotz der massiven Kritik vieler NGOs an den Erstentwürfen des Wirtschafts- und Arbeitsministeriums – auch die HOSI Wien hatte im Sommer 2003 entsprechend kritische Stellungnahmen im Rahmen des Begutachtungsverfahrens abgegeben –, hatte die Bundesregierung im wesentlichen an diesem ihren Ansatz festgehalten.

Logo KlagsverbandDennoch findet sich im verabschiedeten Gesetzestext auch die eine oder andere Forderung der Zivilgesellschaft wieder. So wurde u. a., was besonders erfreulich ist, der von ZARA (Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit), BIZEPS (Behindertenberatungszentrum – Zentrum für selbstbestimmtes Leben) und HOSI Wien ins Leben gerufene „Klagsverband“, der Personen bei der gerichtlichen Geltendmachung ihres Rechts auf Nichtdiskriminierung unterstützt, ausdrücklich und namentlich ins neue GlBG aufgenommen:

Unter der Überschrift „Nebenintervention“ heißt es im § 62 GlBG: „Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern kann, wenn es ein/e Betroffene/r verlangt, einem Rechtsstreit zur Durchsetzung von Ansprüchen nach diesem Bundesgesetz als Nebenintervenient (§§ 17 bis 19 ZPO) beitreten.“

Die konstituierende Generalversammlung des Klagsverbands fand schließlich am 2. Juni 2004 statt. Auf der Generalversammlung 2005 wurden Dieter Schindlauer von ZARA und Birgit Weyss vom Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte zum Präsidenten bzw. zur Präsidentin, Martin Ladstätter von BIZEPS zum Schriftführer und Kurt Krickler zum Kassier des Klagsverbands gewählt.

Wichtig ist jetzt, dass Diskriminierungsopfer die neuen gesetzlichen Bestimmungen auch in Anspruch nehmen und Diskriminierung nicht einfach widerstandslos hinnehmen.

Mehr zum Antidiskriminierungsgesetz