Die HOSI Wien hat heute, Freitag, 25. 9., dem Ausschuß für Menschenrechte der Vereinten Nationen in Genf ihren „Alternativ“-Bericht zur Lage der Menschenrechte von Schwulen in Österreich übermittelt und dabei auf die Menschenrechtsverletzungen durch § 209 StGB hingewiesen. „Nächstes Monat wird sich der MR-Ausschuß mit dem österreichischen Bericht über den Stand bei der Verwirklichung der Menschenrechte befassen“, erklärt HOSI-Wien-Obmann Christian Högl.
„Wie jeder Staat, der die UNO-MR-Konvention unterzeichnet hat, ist auch Österreich nach Artikel 40 der Konvention verpflichtet, auf Aufforderung des Ausschusses Bericht über die Fortschritte bei der Verwirklichung der Menschenrechte zu erstatten. Dies geschieht cirka alle zehn Jahre.“
„Da wir davon ausgehen, daß die österreichische Bundesregierung die Probleme bei der Umsetzung voller Menschenrechte für Lesben und Schwule in Österreich in ihrem Bericht unerwähnt lassen wird, haben wir dem Ausschuß für Menschenrechte in Genf über den menschenrechtswidrigen Paragraph 209 StGB in Kenntnis gesetzt“, ergänzt HOSI-Wien-Generalsekretär Kurt Krickler. „Wir gehen davon aus, daß der Ausschuß in seinen Bemerkungen diese Frage aufgreifen und eine Aufhebung dieses Paragraphen anregen wird. Die Kritik des Ausschusses wäre zwar nicht rechtlich, aber moralisch verbindlich.“
Gemäß einer Entscheidung der Europäischen Menschenrechtskommission aus dem Vorjahr stellen unterschiedliche Mindestaltersgrenzen für hetero- und homosexuelle Beziehungen eine Verletzung des Artikels 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Erst vor einer Woche, am 17.9., hat das Europa-Parlament Österreich deshalb aufgefordert, § 209 aufzuheben und alle 209er-Gefangenen unverzüglich zu begnadigen und freizulassen.
„Wie gehen davon aus, daß Österreich nun auch vom UNO-Ausschuß für Menschenrechte wegen § 209 gerügt wird. Österreich blamiert sich damit bei einer weiteren internationalen Menschenrechtsinstanz. Hoffentlich wird das die Bereitschaft der verantwortlichen Politiker erhöhen, den menschenrechtswidrigen § 209 endlich abzuschaffen“, meint Krickler weiter.