Heute befasst sich der Innenausschuss des Nationalrats u. a. mit der Neufassung des Personenstandsgesetzes. Die zu beratende Gesetzesvorlage sieht in Hinblick auf die Eingetragene Partnerschaft (EP) leider die Fortschreibung sämtlicher seit der Verabschiedung des EP-Gesetzes im Dezember 2009 bestehender Ungleichbehandlungen im Vergleich zur Ehe vor.
„Nachdem die SPÖ diese Woche bereits gescheitert ist, bei der geplanten Novellierung des Gleichbehandlungsrechts das sogenannte Levelling-up, also die Beseitigung der Diskriminierung bestimmter Gruppen ausgerechnet beim Schutz vor Diskriminierung durchzusetzen, steht abermals zu befürchten, dass die SPÖ wieder einknickt und willfährig und widerstandslos den lesben- und schwulendiskriminierenden Vorschlägen der ÖVP zustimmt“, erklärt Christian Högl, Obmann der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien. „Wir fordern daher die SPÖ auf, die Verabschiedung des neuen Personenstandsgesetzes so lange zu blockieren, bis die Unterschiede zwischen Ehe und Eingetragener Partnerschaft in diesem Gesetzesentwurf beseitigt sind.“
Fünf Unterschiede
Es handelt sich dabei um folgende Forderungen:
- Für die Schließung der EP soll das Standesamt und nicht mehr die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig sein;
- Auch bei der EP-Schließung sollen „TrauzeugInnen“ bzw. „EP-ZeugInnen“ vorgesehen sein;
- Die Schließung einer EP soll auch außerhalb der Amtsräume der zuständigen Behörde erfolgen können;
- Die EP soll durch ein Ja-Wort und nicht erst mit der Unterschrift der PartnerInnen unter das entsprechende Protokoll zustande kommen;
- Das Kuriosum, dass eingetragene PartnerInnen einen Nachnamen tragen, ledige oder in einer Ehe lebende Personen aber einen Familiennamen, gehört beseitigt. Hier plädiert die HOSI Wien dafür, den veralteten Begriff „Familienname” durch den modernen und international üblichen Begriff „Nachname”, wie er bei der EP vorgesehen ist, auch bei der Ehe zu ersetzen. Jedenfalls soll es eine einheitliche Bezeichnung geben.
Absurde Parallelstrukturen
„Eine der Gründe für die Neufassung des Personenstandsgesetzes ist ja, im personenstands- und staatsbürgerschaftsrechtlichen Bereich den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Effizienz zu steigern. Aber gerade das passiert durch diese Doppelgleisigkeiten von Ehe und EP überhaupt nicht – im Gegenteil: Da werden nur um der Ungleichbehandlung von Lesben und Schwulen willen absurde Parallelstrukturen aufrechterhalten, die nur unnütz Steuergeld verschlingen. Eine schlanke Verwaltung und Effizienzsteigerung sieht anders aus!“, betont Högl abschließend.
Rückfragehinweis:
Christian Högl, Obmann, Tel. 0699-118 11 038
Kurt Krickler, Generalsekretär, Tel. 0664-57 67 466