Gabriella Lindholm, Botschafterin Schwedens in Österreich, ließ sich heute nachmittag, 22. 1. 2001, von der HOSI Wien über die Menschenrechtsverletzungen an Homosexuellen in Österreich informieren. Schweden führt ja zur Zeit den Ratsvorsitz der Europäischen Union.
Die Botschafterin hat auch zugesagt, die Informationen nach Stockholm weiterzuleiten, um die weitere Vorgangsweise in der Sache prüfen zu lassen. HOSI-Wien-Obmann Christian Högl sowie Generalsekretär Kurt Krickler berichteten ihr, wie sich Österreich über die zahlreichen Aufforderungen, § 209 StGB abzuschaffen, wissentlich hinwegsetzt, und schilderten darüber hinaus die gravierendsten Fälle von Menschenrechtsverletzungen an Homosexuellen.
Österreich – Schandfleck der EU
„Eine unterschiedliche Mindestaltersgrenze für homosexuelle Beziehungen im Vergleich zu heterosexuellen wie im § 209 verstößt sowohl gegen die Europäische Menschenrechtskonvention als auch gegen den UNO-Pakt für bürgerliche und politische Rechte“, erklärt Obmann Högl. „Das haben sowohl die Europäische Menschenrechtskommission als auch der UNO-Ausschuß für Menschenrechte eindeutig festgestellt. Auch das Europäische Parlament hat bei fünf Gelegenheiten Österreich aufgefordert, den menschenrechtswidrigen Paragraphen 209 abzuschaffen, und in zwei Resolutionen, alle deswegen inhaftierten Gewissensgefangenen unverzüglich freizulassen. Österreich ignoriert wissentlich diese Aufforderungen und verurteilt weiterhin Menschen aufgrund einer Bestimmung, die gegen die von Österreich unterzeichneten Menschenrechtskonventionen verstößt. Österreich ist nicht nur durch die Regierungsbeteiligung der FPÖ zum Schandfleck der EU geworden, sondern auch durch dieses Verhalten beim § 209. Es ist eines Rechtsstaates unwürdig, wider besseres Wissen Menschen aufgrund einer menschenrechtswidrigen Bestimmung ins Gefängnis zu werfen. ÖVP und FPÖ, die für diesen unerträglichen Zustand allein verantwortlich sind, laden hier unermeßliche und nie wieder gut zu machende Schuld auf sich.“
Schwedischer EU-Ratsvorsitz gefordert
„Da die Achtung der Menschenrechte ein Grundprinzip der EU ist, dem alle Mitgliedsstaaten folgen müssen, sind hier auch der EU-Ratsvorsitz und die anderen Mitgliedsstaaten gefordert. Es war ein Fehler der EU-14, die Maßnahmen gegen die österreichische Regierung im Vorjahr aufzuheben, ohne auf die Aufhebung des § 209 zu bestehen. Natürlich ist zu befürchten, daß die EU-14 nicht noch einmal Österreich mit Sanktionen belegen wollen, aber hier geht es um Menschenrechtsverletzungen und um Grundsätze, daher werden wir innerhalb der EU nicht locker lassen, bis Österreich seinen Menschenrechtsverpflichtungen nachkommt. Wir haben Botschafterin Lindholm gebeten, den schwedischen Ratsvorsitz davon zu überzeugen, daß hier Handlungsbedarf besteht, daß die EU hier nicht wegschauen darf, will sie sich nicht mitschuldig machen“, ergänzt Högl.
Psychiatrie- und Justizmißbrauch wie im Gulag
„Besonders ausführlich schilderten wir der Botschafterin den Fall des August Sulzer“, berichtet Generalsekretär Krickler, „der erst vorigen Montag nach eineinhalbjähriger Haft – wegen des Streichelns (!) eines Jugendlichen am Geschlechtsteil – aus dem Gefängnis entlassen wurde. Sulzer war aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Die Anhaltung war im Vorjahr durch richterlichen Beschluß verlängert worden, ohne daß der Richter oder der Psychiater den Häftling persönlich zu Gesicht bekommen hatten. Abgesehen davon, daß kein Justizhahn nach dieser ‚Tat‘ gekräht hätte, wäre Sulzer eine Frau oder der Bursche ein Mädchen oder beide weiblichen Geschlechts gewesen, sind dies Zustände, wie man sie bisher nur aus dem sowjetischen Gulag kannte. Die HOSI Wien mußte, um Sulzer zu befreien, auch zu recht drastischen Mitteln greifen und hat dem Gerichtsgutachter angedroht, sollte er sein Gutachten nicht revidieren, alle Hebeln in Bewegung zu setzen, um seine Streichung aus der gerichtlichen Sachverständigenliste zu erwirken, und ihm die einschlägigen Berufsverbände auf den Hals zu hetzen. Unser Druck hat in diesem ‚Gulag‘-Fall zwar genützt, aber er hat auch deutlich gezeigt, daß die Grundlage für diesen Mißbrauch, der § 209, ersatzlos gestrichen werden muß.“ Zusätzlich hat die HOSI Wien den Fall August Sulzer auch den drei Weisen bei der NGO-Anhörung in Heidelberg vorigen August vorgelegt, und der europäische Lesben- und Schwulenverband ILGA-Europa hat den Fall auf einer OSZE-Tagung in Warschau vergangenen Oktober angeprangert.
Asyl in Schweden statt potentiell lebenslange Haftstrafe in Österreich
„Wir haben die Botschafterin auch ersucht, die schwedischen Stellen davon in Kenntnis zu setzen, daß es sich bei den Verurteilungen nach § 209 um massive Menschenrechtsverletzungen handelt“, erklärt Högl. „Die schwedischen Behörden müssen daher Personen, die wegen Verfolgung aufgrund dieses menschenrechtswidrigen Paragraphen in Schweden um politisches Asyl ansuchen, dieses auch gewähren. Aufgrund der Erfahrungen im Fall Sulzer rät die HOSI Wien allen 209er-Betroffenen dringend an, lieber in Schweden um Asyl anzusuchen, als in Österreich eine mehrjährige Haftstrafe oder gar eine lebenslange Anhaltung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher zu riskieren. Die HOSI Wien steht in dieser Angelegenheit auch mit ihrer schwedischen Schwesterorganisation RFSL in Verbindung, die etwaige Asylbewerber in Schweden unterstützen würde.“