Zwei Jugendliche, einer von ihnen noch minderjährig, wurden gestern, 20. Juli 2005, in Mashhad im Iran wegen homosexueller Handlungen hingerichtet. Die Hinrichtung durch Erhängung fand öffentlich und im Beisein einer Vielzahl von Zuschauern statt. Ein Reporter der iranischen studentischen Nachrichtenagentur ISNA hatte kurz vor der Hinrichtung die Möglichkeit, mit den Angeklagten zu sprechen.
Diese wiederholten mehrmals, dass sie vierzehn Monate nach dem Urteil ihre Tat bereuten und einsichtig seien. Einer der Angeklagten sagte sogar, er wusste zwar, dass homosexuelle Handlungen strafbar sind, nicht jedoch, dass sie mit dem Tode bestraft werden. Der Anwalt des minderjährigen Angeklagten Ruhollah Rasaszadeh erklärte, er habe nach dem erstinstanzlichen Urteil unter Hinweis auf die Minderjährigkeit seines Mandanten Berufung eingelegt. Das Hohe Gericht jedoch bestätigte das Urteil in der ersten Instanz. Das Urteil des Landkreises 19 wurde von der höchsten gerichtlichen Instanz im Iran überprüft und bestätigt und gestern vollstreckt.
Bericht (auf Farsi) mit Fotos findet sich auf folgendem Website:
http://web.peykeiran.com/new/iran/iran_news_body.aspx?ID=25165
Schock über barbarischen Akt
„Wir sind zutiefst schockiert über diesen barbarischen Akt“, erklärt dazu Bettina Nemeth, Obfrau der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien. „Wir haben sofort einen scharfen Protestbrief an die iranische Botschaft in Wien geschickt und in einer E-Mail an Außenministerin Ursula Plassnik diese aufgefordert, sowohl auf bilateralem Weg als auch im Rahmen der Vereinten Nationen geeignete Schritte zu unternehmen, um diese mittelalterliche menschenrechtswidrige Praxis des Iran zu ächten. Immerhin hat bereits 1994 der UNO-Menschenrechtsausschuss im Fall Toonen gegen Australien festgestellt, dass ein Verbot homosexueller Handlungen mit der UNO-Menschenrechtskonvention, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, unvereinbar ist.“
„Wir erwarten von der österreichischen Bundesregierung“, so HOSI-Wien-Obmann Christian Högl, „dass sie sich sowohl gegenüber dem Iran als auch innerhalb der UNO energisch dafür einsetzt, dass nicht nur die Vollstreckung der Todesstrafe, sondern jegliche Bestrafung von einvernehmlichen homosexuellen Handlungen unter Erwachsenen überall in der Welt beendet wird, wie es dem erwähnten Urteil des UNO-Ausschusses für Menschenrechte entsprechen würde. In 75 Staaten der Welt besteht noch ein derartiges Totalverbot homosexueller Handlungen, in neun davon ist die Todesstrafe dafür vorgesehen.“
Übersicht dazu in der Publikation der ILGA-Europa: „Rights, not crimes: the EU‘s role in ending criminalisation of same-sex acts in third countries“ PDF (0,2 MB).
ANMERKUNG: Wie wir nach unserer Aussendung erfahren haben, hat die Hinrichtung – entgegen der Information in der oben genannten Quelle – offenkundig schon am 19. Juli 2005 stattgefunden. Dies steht auch in der ursprünglichen Meldung auf dem Website der Nachrichtenagentur ISNA unter:
[nicht mehr verfügbar]
In einer späteren Meldung auf „Iran Focus“ wurde unter Berufung auf die ISNA-Meldung behauptet, die beiden Burschen wären wegen eines sexuellen Übergriffs auf einen 13-Jährigen zum Tode verurteilt worden. Darüber steht aber nichts im ursprünglichen Bericht der ISNA. In einem anderen Bericht auf dem Website der Oppositionsbewegung „Nationaler Widerstandsrat des Iran“ ist ebenfalls keine Rede von einer Schändung eines 13-Jährigen. Es scheint sich also bei dieser Behauptung um eine absichtliche Desinformation zu handeln, eine übliche Taktik des Regimes in Teheran, um die öffentliche Anteilnahme für das Schicksal der beiden Hingerichteten zu untergraben.