„Die Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien ist hocherfreut über die heutige Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts, das Inkrafttreten des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare am 1. August 2001 nicht zu verzögern“, erklärt HOSI-Wien-Obfrau Helga Pankratz zum Beschluß des Gerichtshofs, den Eilantrag zweier Landesregierungen abzulehnen.
„Damit ist natürlich auch eine wichtige Vorentscheidung in der Sache selbst gefallen. Hätte der Gerichtshof nämlich starke Vorbehalte gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, hätte er sicherlich eine Aussetzung des Inkrafttretens befürwortet und den Anträgen Bayerns und Sachsens stattgegeben.“
Handlungsbedarf für Österreich
„Angesichts der Tatsache, daß es gerade zwischen Deutschen und ÖsterreicherInnen viele gleichgeschlechtliche binationale Paare gibt, die ab 1. 8. die Möglichkeit haben, ihre PartnerInnenschaft in Deutschland rechtlich verankern zu lassen, besteht nun auch dringender Handlungsbedarf in Österreich, will man verhindern, daß diese Paare, sollten sie sich in Österreich niederlassen, dann wieder in den rechtlichen Status von Wildfremden zueinander zurückfallen“, erklärt HOSI-Wien-Obmann Christian Högl. „Dies wäre nicht nur diskriminierend und unmenschlich, sondern eine grobe Verletzung von grundlegenden Menschenrechten.“
„Bisher haben die ausländischen Regelungen, die es in Dänemark, Norwegen, Schweden, Island, den Niederlanden, Frankreich und Portugal gibt, ja nur Einzelfälle von binationalen Paaren mit österreichischen PartnerInnen betroffen“, ergänzt Pankratz. „Mit der Regelung in Deutschland wird dieses Problem nun viel akuter. Wir fordern daher den österreichischen Gesetzgeber auf, dringend eine ähnliche Regelung in Österreich zu schaffen und im Ausland geschlossene Eingetragene PartnerInnenschaften anzuerkennen.“
EU-weite Regelung notwendig
„Im Herbst wird Finnland aller Voraussicht nach die Eingetragene PartnerInnenschaft einführen, nächstes Jahr Belgien nach den Niederlanden als zweites Land der Welt die standesamtliche Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnen“, erklärt HOSI-Wien-Generalsekretär Kurt Krickler, der auch Vorstandsvorsitzender des europäischen Lesben- und Schwulenverbands ILGA-Europa ist. „Dann werden 8 von 15, also die Mehrheit der EU-Staaten sowie zwei EWR-Staaten (Norwegen und Island), gleichgeschlechtliche Paare rechtlich anerkennen. Dadurch ergeben sich für diese Paare große Probleme, falls sie eine/n Partner/in aus einem Nicht-EWR-Land haben und sich in einem Mitgliedsstaat ohne Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare niederlassen wollen. Ihre PartnerInnen aus Nicht-EWR-Staaten haben kein Recht auf Familiennachzug. Das in den EU-Verträgen garantierte Recht auf Freizügigkeit der betroffenen EU-BürgerInnen wird dadurch erheblich eingeschränkt. Hier wird sich auch die EU etwas überlegen müssen, und dafür wird die ILGA-Europa auch auf EU-Ebene verstärkt eintreten.“