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* Einsetzung einer nationalen Wahrheits- und Versöhnungskommission
* Rehabilitierung aller Opfer des § 129 I b (bis 1971) und der §§ 209, 210, 220 und 220 StGB (nach 1971)
* Aufhebung aller Unrechtsurteile und Entschädigung der Opfer.
Das sind die wichtigsten Forderungen, die gestern von der HOSI Wien auf ihrer 23. ordentlichen Generalversammlung im Rahmen eines umfassenden Manifests in Hinblick darauf verabschiedet wurden, daß bei der Jahresversammlung 2003 aller Voraussicht nach keine strafrechtliche Diskriminierung von Homosexuellen mehr bestehen wird.
„Denn mit der Aufhebung des § 209 kann nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen und so getan werden, als wäre damit die Sache erledigt“, meint die wiedergewählte Obfrau der HOSI Wien, Helga Pankratz: „Die tausenden Opfer der strafrechtlichen Verfolgung müssen rehabilitiert und entschädigt werden, der Nationalrat muß sich – ähnlich wie der deutsche Bundestag im Dezember 2000 – offiziell bei allen Opfer für das zugefügte Unrecht entschuldigen. Wir fordern außerdem die Einsetzung einer nationalen Wahrheits- und Versöhnungskommission, die das Ausmaß der Verfolgung und Unterdrückung von Lesben und Schwulen im 20. Jahrhundert in Österreich, insbesondere von 1938 bis heute, untersuchen und aufarbeiten soll. Erst die Auseinandersetzung mit diesem dunklen und traurigen Kapitel der österreichischen Geschichte kann die Voraussetzung für einen anderen Umgang der Gesellschaft mit ihren lesbischen und schwulen MitbürgerInnen schaffen. Vergangenheitsbewältigung ist hier notwendig.“
Bis heute keine Wiedergutmachung für lesbische und schwule NS-Opfer nach dem Opferfürsorgegesetz
Auf der heutigen Pressekonferenz der HOSI Wien bedauerte Hannah Lessing, Generalsekretärin des Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus, daß es in Österreich bis heute nicht möglich gewesen ist, die lesbischen und schwulen Opfer des NS-Regimes wie alle anderen Opfer nach dem Opferfürsorgegesetz (OFG) zu entschädigen. Zwar finden wegen ihrer sexuellen Orientierung Verfolgte des NS-Regimes im Nationalfonds und im Allgemeinen Entschädigungsfonds Berücksichtigung, aber dennoch bleibt der bittere Beigeschmack, daß eine Hierarchie der Opfergruppen besteht, solange nicht alle im OFG anerkannt werden. 57 Jahre nach Ende der Nazi-Herrschaft wäre es wahrscheinlich ohnehin nur eine moralische Geste, denn die wenigsten Betroffenen leben wohl heute noch. Ein Antrag auf entsprechende Novellierung des OFG scheiterte übrigens zuletzt im Juni 2001 am Widerstand von ÖVP und FPÖ.
Rehabilitierung auch der Opfer nach 1945
„Nach 1945 ging die staatliche Unterdrückung weiter“, ergänzt der ebenfalls wiedergewählte Obmann der HOSI Wien, Christian Högl. „Zwischen 1945 und 1971 wurden rund 15.000 Verurteilungen aufgrund des Totalverbots der weiblichen und männlichen Homosexualität gemäß § 129 I b, also auch unter Erwachsenen, ausgesprochen, seit 1971 rund 1.500 nach den §§ 209, 210, 220 und 221. Auch diese Opfer müssen rehabilitiert und entschädigt werden. Aufgabe der von uns geforderten nationalen Wahrheits- und Versöhnungskommission muß es etwa auch sein, die Kontinuität der Verfolgung von Lesben und Schwulen in Medizin und Psychiatrie nach 1945 zu erforschen: Bis in die 1980er Jahre wurden in Österreich Menschen wegen ihrer Homosexualität zwangskastriert, mit Elektroschocks behandelt bzw. gehirnchirurgischen Eingriffen unterzogen. Das Schicksal dieser Menschen liegt bis heute im Dunkeln. Auch sie müssen moralisch rehabilitiert und für ihr Leid entschädigt werden.“
„Diese Kommission soll aber auch Vorschläge für die Umsetzung positiver Maßnahmen gegen die Ausgrenzung und Diskriminierung von homosexuellen MitbürgerInnen in der Zukunft erarbeiten, z. B. für ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz sowie die rechtliche Anerkennung und Gleichstellung gleichgeschlechtlicher PartnerInnenschaften mit heterosexuellen Lebensformen.“
Blaue Briefe an Österreich
Angesichts der zahlreichen „Blauen Briefe“, in denen das Europäische Parlament, der Europarat, der UNO-Ausschuß für Menschenrechte, Amnesty International oder die Internationale Helsinki-Föderation Österreich aufgefordert haben, die Menschenrechte von Homosexuellen zu respektieren und § 209 abzuschaffen, geht die HOSI Wien davon aus, daß der Verfassungsgerichtshof demnächst § 209 aufheben wird. Da er so lange gewartet hat, ist ihm diese Entscheidung praktisch vom Ausland abgenommen worden.