„Wir begrüßen die heute vom Europäischen Parlament mit großer Mehrheit (468 gegen 149 Stimmen) verabschiedete Entschließung zu Homophobie in Europa“, erklärt Bettina Nemeth, Obfrau der HOSI Wien.
„Mit dieser Resolution verurteilt das EP schärfstens jegliche Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Zudem werden die Mitgliedsstaaten und die Europäische Kommission aufgefordert, einerseits die bestehenden Menschenrechte auch für Lesben und Schwule uneingeschränkt zu garantieren und andererseits dafür zu sorgen, dass ihre Diskriminierung in allen Bereichen verboten wird.“
Katholische Hasspredigten
„Nach den zahlreichen An- und Übergriffen auf Lesben und Schwule in den letzten Monaten, vor allem in Polen und den baltischen Staaten, war es höchst an der Zeit, dass sich das EP wieder zu den Menschenrechtsverletzungen an Lesben und Schwulen zu Wort meldet“, betont Kurt Krickler, Generalsekretär der HOSI Wien und Vorstandsmitglied des europäischen Lesben- und Schwulenverbands ILGA-Europa. „Speziell in Polen haben Lesben und Schwule unter den Hasspredigten katholischer Kirchenvertreter und konservativer Politiker verstärkt zu leiden. In mehreren Städten wurden in den letzten beiden Jahren Regenbogen-Paraden verboten oder von Neonazis und katholischem Mob tätlich angegriffen.“
Österreichs EU-Vorsitz gefordert
„Die Entschließung betrifft aber auch Österreich“, ergänzt Nemeth, „und zwar in zweifacher Hinsicht: Erstens, weil auch in Österreich Diskriminierung und Ungleichbehandlung an der Tagesordnung sind und immer noch ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz und die rechtliche Anerkennung und Gleichstellung gleichgeschlechtlicher PartnerInnenschaft fehlen. Und zweitens, weil gerade Österreich als EU-Ratsvorsitzland in den kommenden Monaten durch entsprechende Initiativen Maßnahmen für ein EU-weites Verbot von Diskriminierung auf den Weg bringen könnte. Derzeit sind Lesben und Schwule durch EU-Gesetzgebung nur in der Arbeitswelt vor Diskriminierung wegen ihrer sexuellen Orientierung geschützt. In allen anderen Bereichen, in denen die EU eigentlich über eine Zuständigkeit verfügt, besteht kein derartiger Diskriminierungsschutz.“
Der Text der Entschließung ist hier abrufbar.