Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien

1. Lesben- und Schwulenverband Österreichs

HOSI Wien ruft Regierung und Parlament neuerlich auf, homosexuelle NS-Opfer ins Opferfürsorgegesetz aufzunehmen

Alle Vorstandsmitglieder wurden in ihren Funktionen bestätigt, Ute Stutzig (links im Bild) kam neu als Rechnungsprüferin dazu.

Auf ihrer 26. ordentlichen Generalversammlung vergangenen Samstag hat die HOSI Wien eine Resolution verabschiedet, mit der die Bundesregierung und das Parlament erneut aufgefordert werden, durch entsprechende Novellierung des Opferfürsorgegesetzes (OFG) auch wegen ihrer Homosexualität verfolgten NS-Opfern endlich einen Rechtsanspruch auf Entschädigung einzuräumen.

„Bisher sind alle Anträge homosexueller KZ-Opfer auf Entschädigung nach dem OFG mangels Rechtsgrundlage abgelehnt worden“, erklärt dazu die wiedergewählte Obfrau Bettina Nemeth. „Das OFG sieht einen Anspruch auf Entschädigung nur für aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen Verfolgte vor. Erst 1995 wurde auch Behinderung als Verfolgungsgrund explizit ins OFG aufgenommen.“

Den Henkern eine Staatspension – für die Opfer nur der Hohn

„Das bedeutet“, ergänzt Christian Högl, der ebenfalls in seiner Funktion als Obmann der HOSI Wien bestätigt wurde, „dass den homosexuellen Opfern die Zeit ihrer KZ-Haft auch nicht auf die Pension angerechnet wird. Ihre Peiniger müssen hingegen keinen Pensionsverlust hinnehmen, denn den SS-Wärtern wurde ihre ‚Dienstzeit‘ im KZ sehr wohl auf die Pension angerechnet! Die Weigerung von ÖVP und FPÖ/BZÖ, das OFG in diesem Sinne zu ändern, ist eine Schande und ein Skandal. Die HOSI Wien appelliert daher an die Abgeordneten der Regierungsparteien, sich endlich auch von diesen Resten nationalsozialistischen Gedankenguts ohne Wenn und Aber zu verabschieden.“

Resolution

verabschiedet auf der 26. ordentlichen Generalversammlung der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien – 1. Lesben- und Schwulenverband Österreichs am 9. April 2005

Rund 10.000 Männer wurden in der Zeit des NS-Regimes wegen ihrer Homosexualität zwangsweise in Konzentrations- und Vernichtungslager eingewiesen. Zwei Drittel dieser KZ-Insassen, die als Erkennungsmerkmal einen rosa Stoffwinkel an ihrer Häftlingskleidung tragen mussten, wurden ermordet. In die KZ-Lager verschleppte lesbische Frauen trugen den schwarzen Winkel der so genannten „Asozialen“; die Mehrzahl überlebte ebenfalls nicht.

Österreich hat den homosexuellen NS-Opfern dieselbe Anerkennung und Entschädigung, wie sie anderen Opfergruppen gewährt werden, bis heute verwehrt. Sämtliche Anträge von Rosa-Winkel-Häftlingen auf Anerkennung nach dem Opferfürsorgegesetz (OFG) sind bisher abgewiesen geworden.

Anlässlich des Gedankenjahres 2005 fordert die Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien daher neuerlich Regierung und Parlament dringend auf, endlich auch die wegen ihrer Homosexualität verfolgten Opfer des Nazi-Regimes im Opferfürsorgegesetz (OFG) anzuerkennen und durch entsprechende Novellierung dieses Gesetzes dieser Opfergruppe einen Rechtsanspruch auf Entschädigung und Rehabilitierung zu gewähren.

Die Haltung von ÖVP und FPÖ/BZÖ ist eine Schande: Sie lässt keine andere Schlussfolgerung zu, als dass für diese Parteien die verfolgten Lesben und Schwulen offenbar gewöhnliche Kriminelle waren, die ihre Inhaftierung und Ermordung im KZ rechtmäßig verdient haben.

Wir appellieren daher an die Abgeordneten von ÖVP und FPÖ/BZÖ, sich 60 Jahre nach der Befreiung vom Nationalsozialismus endlich auch von diesen Resten nationalsozialistischen Gedankenguts unmissverständlich zu befreien und alle Opfergruppen gleichzubehandeln.

Weitere Informationen:
Online-Ausstellung: www.ausdemleben.at – insbesondere Aufsatz über die bisher verhinderte Aufnahme homosexueller NS-Opfer ins OFG entschaedigung_ln01.pdf.

Literatur-Tipp: Carl Værnet, der dänische SS-Arzt im KZ Buchenwald

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