Zum heute veröffentlichten Widerruf (vgl. OTS 149) im vom ÖVP-Abgeordneten Walter Tancsits gegen die Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien und ihren Generalsekretär Kurt Krickler angestrengten zivilrechtlichen Verfahren erklärt Krickler: „Aufgrund der horrenden Kosten – rund 11.000 Euro –, die die Fortführung dieses Verfahrens durch alle Instanzen bis nach Straßburg verursacht hätte, sahen wir uns gezwungen, das zivilrechtliche Verfahren durch einen Vergleich zu beenden. Dadurch können wir uns jetzt voll auf das strafrechtliche Verfahren konzentrieren, das wir – wie angekündigt (vgl. Aussendung OTS0228 vom 21. April 2006) – jedenfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) durchkämpfen werden.“
Kritik an ÖVP bleibt aufrecht
„Wie verlangt, habe ich auch die Behauptung widerrufen, Tancsits vertrete NS-Gedankengut – auch wenn ich das nie über ihn persönlich gesagt habe. Diese Kritik bezog sich eindeutig und ausschließlich auf die ÖVP, und diese Aussage werde ich auch niemals widerrufen: Mit ihrer bis Juni 2005 vertretenen Haltung, homosexuellen NS-Opfern im Gegensatz zu anderen Opfergruppen einen Rechtsanspruch auf Entschädigung nach dem Opferfürsorgegesetz zu verweigern, hat die ÖVP die Wertungen der Nazis weitergeführt und damit nationalsozialistisches Gedankengut vertreten.“
„Hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung sind sich die RichterInnen ohnehin uneins. Im Strafverfahren wurden wir ja im Vorjahr freigesprochen, dieser Freispruch wurde vom Oberlandesgericht kassiert, und das Landesgericht musste uns daher im April 2006 verurteilen. Gegen die strafrechtliche Verurteilung haben wir Berufung eingelegt. Jetzt geht die Sache wieder zurück ans OLG und danach nach Straßburg. Die Kosten für dieses Verfahren werden sich wohl auf mehr als € 10.000,- belaufen. Die werden wir aber auf jeden Fall aufbringen, zumal wir zu 95 Prozent damit rechnen, angesichts der etablierten Judikatur des EGMR schließlich recht zu bekommen. Sollte wir in Straßburg gewinnen, muss uns dann die Republik, also der Steuerzahler, sämtliche Kosten des Strafverfahrens ersetzen.“
Die HOSI Wien ruft zur Vorfinanzierung des Strafverfahrens zu Spenden auf.