„Wir sind sehr erfreut und glücklich, dass sich das Europäische Parlament in Strassburg gestern in seiner Entschließung über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2002) nicht nur gegen jegliche Diskriminierung von Lesben und Schwulen ausgesprochen hat, sondern die Mitgliedsstaaten auch aufruft, lesbischen und schwulen Paare dieselben Rechte einzuräumen wie Ehepaaren“, erklärt Helga Pankratz, Obfrau der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien.
Auftrag an den Verfassungsgerichtshof
„Diese Aufforderung muss auch Auftrag für den österreichischen Verfassungsgerichtshof sein, eine entsprechende Entscheidung in der nunmehr bei ihm anhängigen Beschwerde gegen das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare (vgl. Aussendung vom 3. September 2003) herbeizuführen, immerhin ist das Europäische Parlament die einzige demokratisch und direkt von der Bevölkerung gewählte Institution der Europäischen Union“, erklärt HOSI-Wien-Generalsekretär Kurt Krickler, der auch Vorstandsvorsitzender des europäischen Lesben- und Schwulenverbands ILGA-Europa ist, der im Vorfeld dieser Entschließung erfolgreiches Lobbying betrieben hat.
Information: Berichterstatter für diese EP-Entschließung (Dok. A5-0281/2003) war der französische Abgeordnete Fodé Sylla von der Fraktion der Konföderation der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke.
EP-Entschließung (relevante Passagen gelb hervorgehoben).