„Die aktuellen Bilder glücklicher frisch vermählter lesbischer und schwuler Hochzeitspaare aus San Francisco haben eine ungeheure Signalkraft“, ist sich HOSI-Wien-Obmann Christian Högl sicher. „Inzwischen haben sich weit über 3000 gleichgeschlechtliche Paare in San Francisco das Ja-Wort gegeben.“
„Für die meisten Menschen wird es immer unverständlicher, warum man Lesben und Schwulen eine Hochzeitszeremonie und eine rechtliche Absicherung ihrer PartnerInnenschaften verwehren sollte. In den letzten 15 Jahren haben weltweit immer mehr Staaten erkannt, dass es sich dabei um grundlegende Menschenrechte handelt. Das ist ein Umdenkprozess, der nicht mehr zu stoppen ist und der sich nun rasant beschleunigt.“
Die Situation in den USA
„Neben der bisher von den Gerichten nicht untersagten Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule in der Stadt San Francisco gibt es im Bundesstaat Vermont eine der Ehe in Rechten weitestgehend gleichgestellte Civil Union und in drei weiteren Staaten – Kalifornien, Alaska und Washington, D.C. – offizielle Eintragungsmöglichkeiten auf Landes- oder regionaler Ebene. In 38 Bundesstaaten herrscht (noch) ein explizites gesetzliches Verbot von gleichgeschlechtlichen Ehen. Ein solches Verbot wurde aber in Massachusetts im November 2003 in einem aufsehenerregenden Urteil vom Supreme Court aufgehoben. Massachusetts wird voraussichtlich der erste US-Bundesstaat sein, der die Ehe für lesbische und schwule Paare öffnet“, so Högl weiter.
Die Situation in Kanada und Europa
„Auch in Kanada wurde von Höchstgerichten mehrerer Provinzen ein Eheverbot für verfassungswidrig erklärt und damit ab Mitte 2003 gleichgeschlechtliche Ehen ermöglicht. In Europa können Lesben und Schwule in den Niederlanden und in Belgien heiraten und in zahlreichen anderen Staaten der Ehe rechtlich gleichgestellte Eingetragene PartnerInnenschaften eingehen“, ergänzt Högl weiter. „Aktuell führt das innerhalb der EU bereits oft zu Problemen, weil verpartnerte oder verheiratete gleichgeschlechtliche Paare beim Übersiedeln in einen EU-Staat mit konservativer Gesetzeslage dort zueinander rechtlich als Fremde gelten.“
Österreichischer VfGH im Zwiespalt
„Während gegenwärtig in mehr als der Hälfte der EU-Staaten eine rechtliche Absicherung der Partnerschaften von Lesben und Schwulen existiert, gibt es in Österreich noch nicht einmal eine Diskussion auf parlamentarischer Ebene. Eine Chance, ähnlich wie in Kanada durch ein höchstgerichtliches Urteil eine Gesetzesänderung zu forcieren, hat der österreichische Verfassungsgerichtshof in seiner heute veröffentlichten Entscheidung in einem Beschwerdefall eines heiratswilligen Wiener Schwulenpaares vertan. Auffällig ist jedoch, dass der für seine diesbezüglich eher konservative Spruchpraxis bekannte VfGH die Beschwerde nur formell als ‚unbegründet‘ abweist und eine Aufhebung des Ehe-Verbots weder befürwortet noch ablehnt“, erläutert Högl die aktuelle Entscheidung.
„Auch in Österreich werden früher oder später lesbische und schwule Paare ganz selbstverständlich heiraten können und das Ehe-Verbot für Homosexuelle wird dann genauso ein schmerzliches Relikt der Geschichte sein, wie das noch bis 1967 in vielen US-Staaten geltende Ehe-Verbot zwischen Weißen und Schwarzen oder das Verbot katholisch-jüdischer und so genannter ‚gemischt-rassiger‘ Eheschließungen im Dritten Reich“, so Högl abschließend.
Das VfGH-Urteil im Wortlaut
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