Heute, 19. 7. 2004, hat die EU-Kommission in einer Pressemitteilung (IP/04/947) rechtliche Schritte gegen sechs Mitgliedsstaaten wegen mangelnder bzw. nicht erfolgter Umsetzung der beiden EU-Richtlinien 43 und 78 aus dem Jahre 2000 zur Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund ethnischer Zugehörigkeit bzw. einer Behinderung, des Alters, der Religion und der sexuellen Orientierung angekündigt.
„Einer der Mitgliedsstaaten, gegen die die EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Klage einbringen will, ist Österreich“, erklärt Dieter Schindlauer, Präsident von ZARA (Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit) sowie des „Klagsverbands zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern“, der vor kurzem von einigen österreichischen NGOs, die sich im Kampf gegen Diskriminierung engagieren, gegründet worden ist. „Seit Jahren haben NGOs die Bundesregierung und den Nationalrat auf die im Vorjahr abgelaufenen Fristen aufmerksam gemacht und auf eine rasche Umsetzung gedrängt. Umso ärgerlicher ist es jetzt, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einleiten musste.“
„Erst am 26. Mai 2004 hat der Nationalrat endlich das neue Gleichbehandlungsgesetz und die Novelle zum Bundesgleichbehandlungsgesetz beschlossen – sie traten am 1. Juli in Kraft –, aber offenbar hat die Regierung der EU-Kommission noch keine entsprechende Meldung darüber übermittelt. Der zweite Kritikpunkt der EU-Kommission betrifft den Umstand, dass auch die meisten Bundesländer die Richtlinien für ihren Bereich durch entsprechende Landesgesetze noch nicht umgesetzt haben“, erklärt Martin Ladstätter, Schriftführer des Klagsverbands. „Erst die Landtage von Wien und der Steiermark haben am 30. Juni bzw. am 6. Juli Landesantidiskriminierungsgesetze beschlossen.“
„Wir rufen daher jetzt alle anderen Bundesländer dringend auf, ihre entsprechenden Landesgesetze schnellstmöglich zu verabschieden“, ergänzt Kurt Krickler, Kassier des Klagsverbands und Generalsekretär der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien. „Österreich hat jetzt zwei Monate Zeit, der EU-Kommission eine erklärende Stellungnahme zu übergeben. Die EU-Kommission wird übrigens in der Folge die beschlossenen Bundes- und Landesgesetze auch inhaltlich überprüfen, ob damit die Richtlinien vollständig und korrekt in österreichisches Recht umgesetzt worden sind. Diese Frage birgt weiteren Konfliktstoff, da unserer Meinung nach die EU-Richtlinien in einigen Punkten nicht korrekt und vollständig umgesetzt worden sind. Besonders problematisch ist jedoch, daß Österreich für den Diskriminierungsgrund Behinderung immer noch überhaupt keine gesetzlichen Bestimmungen erlassen hat und auch um keine Fristverlängerung, wie sie in der Richtlinie vorgesehen ist, angesucht hat.“