„Die HOSI Wien begrüßt den Vorschlag von Außenministerin Benita Ferrero-Waldner, in der EU eine eigene Menschenrechtsagentur und einen eigenen Menschenrechtskommissar zu installieren“, kommentiert HOSI-Wien-Obfrau Waltraud Riegler diesen höchst erfreulichen Vorstoß. „Die menschenrechtswidrige Bestimmungen des § 209 StGB (höheres Mindestalter für homosexuelle Handlungen unter Männern) wäre sicherlich eine der ersten und gröbsten Menschenrechtsverletzungen, mit denen diese beiden Einrichtungen dann zu befassen wären.“
§ 209 StGB erster potentieller dringlicher Fall
„Allerdings“, betont HOSI-Wien-Obmann Christian Högl, „müßten diese beiden Einrichtungen dann aber auch die Kompetenz haben, Mitgliedsstaaten unter ultimativer Androhung von Sanktionen dazu zu zwingen, erkannte Menschenrechtsverletzungen zu beenden. Eines neuen Gremiums, das nur Empfehlungen abgeben kann, bedarf es nicht. Denn davon gibt es bereits genug.“
So hat etwa 1998 der UNO-Ausschuß für Menschenrechte Österreich ausdrücklich aufgefordert, den menschenrechtswidrigen § 209 abzuschaffen. ÖVP und FPÖ haben dies dennoch bisher verhindert. Schon 1997 hatte die Europäische Menschenrechtskommission in einer britischen Beschwerde festgestellt, daß jegliche unterschiedliche Mindestaltersgrenze zwischen homo- und heterosexuellen Beziehungen eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt. Geschehen ist auch damals in Österreich nichts. Im Gegenteil: Wider besseres Wissen haben ÖVP und FPÖ im Juli 1998 mit ihrer Mehrheit im Nationalrat verhindert, den Konventionsverstoß § 209 aus dem Strafrecht zu streichen.