„Als vor drei Jahren § 207b als Ersatz für den schwulendiskriminierenden Paragraphen 209 ins Strafgesetzbuch aufgenommen wurde, haben viele befürchtet, dass sich § 207b als Bestimmung gegen Schwule in den Köpfen festsetzt, obwohl er unterschiedslos für homo- und heterosexuelle Handlungen gilt. Diese Befürchtung scheint sich nun zu bewahrheiten“, kommentiert Bettina Nemeth, Obfrau der HOSI Wien, den Bericht in der jüngsten Ausgabe des Falters über den widerwärtigen Frauen- und Mädchenhandel in Wien.
„Dass § 207b auch für Heterosexuelle gilt, scheint sich nicht einmal noch unter allen StaatsanwältInnen und RichterInnen herumgesprochen zu haben.“
Schonungslose Aufklärung von Justizministerin Gastinger gefordert
„Denn wie sonst ist es zu erklären“, ergänzt HOSI-Wien-Obmann Christian Högl, „dass die Freier in den vom Falter geschilderten Fällen freigesprochen wurden – angeblich, weil sie glaubhaft machen konnten, über das Alter der Mädchen nicht Bescheid gewusst zu haben. Das scheint höchst aufklärungsbedürftig, wo doch offenbar manche ‚Klienten‘ dieser Begleitagenturen ausdrücklich Mädchen unter 18 Jahren ‚bestellt‘ hatten. Wieso hat die Staatsanwaltschaft gegen diese Freisprüche nicht berufen? Weil eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, gehörten doch auch Staatsanwälte zum Kundenstock der Agentur? Wir fordern Justizministerin Karin Gastinger auf, eine Untersuchung in die Wege zu leiten, um diesen möglichen Justizskandal schonungslos aufzuklären!“
§ 207b muss auch für Heterosexuelle – und auch Staatsanwälte – gelten!
„Die Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien“, so Nemeth abschließend, „fühlt sich angesichts des Falter-Berichts in ihrer Haltung – wegen der wir von einigen anderen Homosexuellenvereinen heftig kritisiert worden sind – bestätigt, nicht für die ersatzlose Streichung des § 207b einzutreten, denn wir sind entschieden gegen die sexuelle Ausbeutung von Jugendlichen unter 18 Jahren durch Prostitution und Pornographie. Allerdings haben wir nicht das geringste Verständnis dafür, wenn die Justiz im ‚Heterosexuellenmilieu‘ diesbezüglich alle Augen zudrückt und § 207b hier nicht zur Anwendung bringt!“