„Wir nehmen die beleidigten Reaktionen von ÖVP und FPÖ auf die umstrittene Äußerung des SPÖ-Abgeordneten Josef Broukal zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass ÖVP und FPÖ immer noch den homosexuellen Opfern des Nationalsozialismus jeglichen Rechtsanspruch auf Entschädigung nach dem Opferfürsorgegesetz (OFG) verweigern“, erklärt Bettina Nemeth, Obfrau der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien. „Mit dieser Haltung geben ÖVP und FPÖ zu verstehen, dass diese Opfergruppe zu Recht in den KZ-Lagern inhaftiert und ermordet wurde – womit sie eindeutig nationalsozialistisches Gedankengut vertreten!“
„Zuletzt haben ÖVP und FPÖ im Nationalrat 1995, 2001 und 2002 gegen eine entsprechende Novellierung des OFG gestimmt. Heuer wurde ein entsprechender Antrag der Grünen im Sozialausschuss neuerlich vertagt, obwohl auch die Historikerkommission bereits im Jänner 2003 in ihrem Schlussbericht kritisiert hatte, dass nach Aufhebung des Verbots der Homosexualität im Jahre 1971 keine rückwirkende Einbeziehung der wegen ihrer Homosexualität verfolgten NS-Opfer ins OFG erfolgt ist.“
Schlechtes Gewissen bei ÖVP und FPÖ
„Keineswegs glaubwürdig und ernst zu nehmen sind für uns daher die gespielte Empörung der Regierungsparteien und das mediale Trommelfeuer auf Broukal, der lediglich seiner Abscheu gegenüber der gelegentlichen schwarz-blauen Anbiederung an die extreme Rechte Ausdruck verlieh“, ergänzt HOSI-Wien-Obmann Christian Högl. „Und wenn man nur das, was Broukal wörtlich gesagt hat, zur Betrachtung heranzieht, wäre ohnehin allenfalls zu kritisieren, dass er meinte, es soll den Leuten ‚unbenommen‘ sein, den Nationalsozialisten nachzutrauen. – Menschen, die den Nazis nachweinen, sollte man nämlich nicht Verständnis und Toleranz entgegenbringen, sondern eher eine Entnazifizierung bzw. Demokratie-Umerziehung angedeihen lassen! Insofern verwundert es uns einigermaßen, dass sich ÖVP und FPÖ sofort angesprochen fühlten. Aber offenbar hat man dort ein schlechtes Gewissen – und wie man anhand ihrer Haltung zur Berücksichtigung homosexueller NS-Opfer im OFG sieht: zu Recht!“