Im Rahmen der Anhörung von VertreterInnen nichtstaatlicher Organisationen wird heute HOSI-Wien-Obfrau Helga Pankratz die lesbisch-schwulen Anliegen in Hinblick auf eine neue Verfassung dem Österreich-Konvent präsentieren. „Unsere wesentlichste Forderung ist die ausdrückliche Aufnahme von ‚sexueller Orientierung‘ und von ‚Geschlechtsidentität‘ als Nichtdiskriminierungsmerkmale in den bestehenden Artikel 7 BVG“, erklärt Pankratz. „Daraus muss sich dann der Anspruch auf Gleichbehandlung in allen Lebenslagen ableiten, also etwa beim Recht auf Eheschließung und Familiengründung.“
„Wobei wir“, ergänzt HOSI-Wien-Obmann Christian Högl, „zugleich Nichtdiskriminierung aufgrund des Familienstands einfordern, also die Privilegierung der Ehe ablehnen. Diese wird ja meist damit begründet, dass die Ehe den Rahmen für die Kindererziehung bildet. Doch das trifft ja längst nicht mehr ausschließlich zu. Heute werden viele Kinder außerhalb der Ehe großgezogen, und viele Ehepaare bleiben kinderlos. Privilegien bzw. Unterstützung für Kindererziehung sollten nur jene bekommen, die tatsächlich Kinder erziehen, unabhängig von der Lebensform, in der dies geschieht.“
„Weiters ist uns wichtig, dass die Unantastbarkeit der Würde des Menschen garantiert wird“, führt Pankratz weiter aus, „und insbesondere dann als höheres Gut eingestuft wird, wenn andere Grundrechte damit in Konflikt geraten. Etwa wenn das Recht auf Überzeugungs- oder Religionsfreiheit dazu missbraucht wird, um gegen bestimmte Gruppen der Bevölkerung zu hetzen oder deren Menschenwürde massiv zu verletzen, wie das immer wieder durch lesben- und schwulenfeindliche Dokumente des Vatikans passiert.“
Hinweis: Die Stellungnahme der HOSI Wien an den Österreich-Konvent ist unter diesem Link abrufbar.