Über ein Jahrzehnt lang war der Kampf gegen § 209 StGB einer der Hauptschwerpunkte in den Aktivitäten der HOSI Wien. § 209 sah eine höhere Mindestaltersgrenze für homosexuelle Handlungen zwischen Männern vor: 18 Jahre statt 14 Jahre wie für heterosexuelle und lesbische Beziehungen. § 209 wurde schließlich im Juni 2002 vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben und im August 2002 außer Kraft gesetzt.
Hier sieben Dokumente zum Kampf gegen § 209 aus unserem Archiv:
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Chronik einer Schande
„Blaue Briefe“
Selbstbezichtigungsaktion: „Auch ich habe gegen § 209 verstoßen!“
Die Fehlentscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Sachen § 209
Resolution der HOSI-Wien-Generalversammlung 2002: „Nach § 209“
Europäischer Strafrechtsvergleich zu Mindestaltersgrenzen
Das VfGH-Urteil zur Aufhebung des § 209 im Wortlaut
Im November 2006 konnten wir auch über eine weitgehende Rehabilitierung der Strafrechtsopfer durch Tilgung der Verurteilungen berichten – siehe hier.