„‚Willkommen im 21. Jahrhundert!‘ möchte man am liebsten jenen ÖVP-PolitikerInnen zurufen, die nun endlich auch für die ersatzlose Streichung des menschenrechtswidrigen Paragraphen 209 eintreten“, kommentiert HOSI-Wien-Generalsekretär Kurt Krickler die jüngste Diskussion in der ÖVP. „Es wäre auch wirklich Zeit, diese mittelalterlichen Vorstellungen aufzugeben.“
Kein fauler Kompromiß
„Die HOSI Wien wendet sich entschieden gegen die Vorschläge, das allgemeine Mindestalter generell bei 16 festzusetzen, denn dies würde bedeuten, bestimmte lesbische Beziehungen neuerlich zu kriminalisieren – ebenso wie viele heterosexuelle Beziehungen, die heute zu Recht straffrei sind“, erklärt HOSI-Wien-Obfrau Helga Pankratz. „Seit ziemlich genau 200 Jahren liegt die Altersgrenze für heterosexuelle Beziehungen in Österreich bei 14 Jahren, seit 1971 auch für lesbische. In all den Jahren hat sich dieses Alter offensichtlich bewährt, eine diskutierte Anhebung – auf 15 Jahre anläßlich der Einführung des 9. Schuljahrs – scheiterte zuletzt in 1960er Jahren.“
„Wenn ÖVP-Abgeordnete Maria Fekter nun meint, bestehende Lücken im Schutz von Jugendlichen müßten geschlossen werden, dann muß man sich fragen, warum hat ihre Partei jahrzehntelang diese Lücken in Kauf genommen, wenn es sie wirklich gibt“, meint HOSI-Wien-Obmann Christian Högl.
„Die bisherige Haltung der ÖVP ist auch insofern durch und durch verlogen, als Burschen zwischen 14 und 18 auch heute ja bloß vor sexuellen Beziehungen mit über 19jährigen Männern ‚geschützt‘ werden, aber nicht etwa vor Beziehungen mit erheblich älteren Frauen“, ergänzt Krickler. „Allein daran erkennt man schon, daß es der ÖVP nur um die grundsätzliche Ächtung der Homosexualität geht, denn wenn es der Einübung der Heterosexualität dient, ist dieselbe Altersgruppe ja auch bisher ‚schutzlos‘ älteren Frauen ‚ausgeliefert‘ gewesen.
Außerdem liegt auch das Strafmündigkeitsalter bei 14 Jahren. Es ist doch hochgradig unlogisch, Burschen zwischen 14 und 18 für Sexualdelikte gerichtlich zur Verantwortung zu ziehen, sie aber gleichzeitig für quasi unzurechnungsfähig zu erklären, wenn es darum geht, daß sie sich freiwillig mit Männern über 19 einlassen. Derselbe 16jährige, der eine Frau vergewaltigt hat, könnte einen 20jährigen, der mit ihm einvernehmlichen Sex gehabt hat, bis zu fünf Jahre ins Gefängnis bringen – das ist doch absurd und grotesk!“