Seit 1. Juli 2004 ist das neue Gleichbehandlungsgesetz in Kraft, das – in Umsetzung der entsprechenden Richtlinie der Europäischen Union – auch Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in Beschäftigung und Beruf verbietet. Nun liegt das erste rechtskräftige Urteil nach dieser Antidiskriminierungsbestimmung in Österreich vor.
Ein Gericht in Salzburg hat einem offen homosexuellen Arbeitnehmer Schadenersatz für die Kränkung zuerkannt, die er aufgrund des ständigen homophoben Mobbings am Arbeitsplatz erlitten hat.
Über diesen richtungsweisenden Präzedenzfall und seine Bedeutung für alle ArbeitnehmerInnen, die Diskriminierungen aus bestimmten Gründen ausgesetzt sind, im allgemeinen sowie Lesben und Schwule im besonderen werden berichten:
Mag. Dieter Schindlauer, Präsident des „Klagsverbands zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern“
Mag. Thomas Majoros, Rechtsanwalt in Wien, Rechtsvertreter des Klägers im gegenständlichen Fall
Mag. Kurt Krickler, Generalsekretär der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien
Ort: Café Griensteidl – Karl-Kraus-Saal, Schauflergasse 2, Wien 1
Datum/Uhrzeit: Montag, 20. November 2006, 10 Uhr
Rückfragehinweis:
Mag. Volker Frey, Generalsekretär
Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern
Luftbadgasse 14-16
1060 Wien
T: +43-1-961 05 85-24
M: +43-699-11 21 61 49
volker.frey@klagsverband.at
www.klagsverband.at