Vergangenen Freitag, 4. 5., hat die schwedische Abgeordnete zum Europa-Parlament Cecilia Malmström von der liberalen Fraktion eine mündliche Anfrage an die EU-Kommission eingereicht.
Bezugnehmend auf die menschenrechtswidrige höhere Mindestaltersgrenze für homosexuelle Beziehungen im § 209 des österreichischen Strafgesetzes möchte Malmström wissen, „welche Maßnahmen die EU-Kommission zu ergreifen gedenkt, um diese Diskriminierung von Homosexuellen in Österreich zu beseitigen“. Malmström bezieht sich auch auf Artikel 21 der vergangenen Dezember in Nizza angenommenen EU-Charta der Grundfreiheiten, der eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ausdrücklich verbietet.
Die (mündliche) Beantwortung dieser Anfrage durch ein Kommissionsmitglied ist für die Fragestunde im Rahmen der Juni-Sitzung des Europäischen Parlaments in Straßburg vorgesehen.
Peinlich für die schwarz-blaue Regierung
„Einmal mehr steht Österreich wegen des menschenrechtswidrigen Paragraphen 209 am europäischen Pranger“, kommentiert Kurt Krickler, Generalsekretär der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien und Vorsitzender des europäischen Lesben- und Schwulenverbands ILGA-Europa, diese neue Entwicklung. „Die in der EU ohnehin nicht gerade übermäßig beliebte blau-schwarze Regierung macht sich mit ihrem krampfhaften Festhalten an dieser anachronistischen Bestimmung noch unbeliebter. Die Bundesregierung ignoriert mit ihrer starren Haltung nicht nur bereits fünf Aufforderungen des Europa-Parlaments nach Abschaffung des § 209, sondern Österreich beschert als schwarzes Schaf in Sachen Achtung der Menschenrechte zudem der gesamten EU ein riesiges Glaubwürdigkeitsproblem gegenüber den Beitrittsländern, denen die absolute Einhaltung der Menschenrechte als Beitrittsbedingung abverlangt wird.“