Heute, 5. 7., hat das Europäische Parlament in Straßburg seinen Bericht sowie die dazugehörige Entschließung über die Lage der Grundrechte in der Europäischen Union für das Jahr 2000 verabschiedet. „Österreich wird darin zum nunmehr 6. Mal vom Europa-Parlament aufgefordert, den menschenrechtswidrigen Paragraphen 209 abzuschaffen“, erklärt HOSI-Wien-Obfrau Helga Pankratz.
„Außerdem wird Österreich – zum drittenmal – aufgefordert, alle nach § 209 inhaftierten Gewissensgefangenen freizulassen. Daß sich ÖVP und FPÖ weiterhin weigern, dieser Aufforderung nachzukommen, zeigt nicht nur, wie ernst sie die Menschenrechte tatsächlich nehmen, sondern auch, was sie von den gemeinsamen europäischen Werten wirklich halten: nämlich nichts, wenn diese nicht in ihr retrogrades mittelalterliches Weltbild passen.“
FPÖVP-Haltung immer peinlicher
„Es ist uns ein Rätsel, daß sich ÖVP und FPÖ nicht einsichtiger zeigen, wo doch einheitliche Mindestaltersgrenzen für hetero- und homosexuelle Beziehungen längst europaweit Standard sind und auch die erfolgreiche Regenbogen-Parade mit ihren 250.000 TeilnehmerInnen letzten Samstag in Wien bewiesen hat, daß Homosexualität auch in Österreich von weiten Teilen der Bevölkerung nicht mehr abgelehnt wird“, ergänzt HOSI-Wien-Obmann Christian Högl. „Diese Parteien müssen doch endlich einsehen, daß sie mit ihrer homophoben Einstellung letztlich auf verlorenem Posten stehen, sich nur mehr lächerlich machen und ihre Niederlage mit jedem Tag, den sie die Abschaffung des § 209 hinauszögern, nur noch größer und peinlicher wird.“
Österreich jedes Jahr verurteilt
„Seit seinem EU-Beitritt 1995 ist Österreich namentlich in ausnahmslos jedem der jährlichen Berichte des Europa-Parlaments über die Achtung der Menschenrechte in der EU dringend aufgefordert worden, § 209 StGB aufzuheben“, erklärt HOSI-Wien-Generalsekretär Kurt Krickler, der seit 1997 auch Vorstandsvorsitzender des 130 Mitgliedsorganisationen umfassenden europäischen Lesben- und Schwulenverbandes ILGA-Europa ist, „nämlich in den Berichten für die Jahre 1995, 1996, 1997, 1998/99 und 2000. Außerdem verabschiedete das Europa-Parlament 1998 eine Dringlichkeitsresolution mit demselben Appell. Sowohl in der früheren Legislaturperiode als auch in der jetzigen, in der die Europäische Volkspartei die SPE-Fraktion als stärkste Fraktion abgelöst hat, hat die Mehrheit des EP den menschenrechtswidrigen Paragraph 209 verurteilt. Die Weigerung von ÖVP und FPÖ, dieser sechsfachen Aufforderung nachzukommen, zeugt von großer Geringschätzung des EP durch diese Parteien.“
Die Berücksichtigung der Menschenrechte von Lesben und Schwulen im EP-Bericht und in der EP-Entschließung über die Lage der Menschenrechte ist – wie schon in den letzten Jahren – nicht zuletzt auf das intensive Lobbying der ILGA-Europa bei EP-Abgeordneten verschiedener Fraktionen zurückzuführen.