Kommenden Dienstag wird der alljährliche Bericht über die Lage der Menschenrechte in den EU-Staaten – in diesem Fall für das Jahr 1995 – dem Europäischen Parlament in Straßburg zur Debatte und Verabschiedung vorliegen. Für den Bericht 1995 zeichnet die deutsche Grün-Abgeordnete Claudia Roth als Berichterstatterin verantwortlich.
Unter Hinweis auf die EP-Entschließung vom 8. Februar 1994 zur „Gleichberechtigung von Schwulen und Lesben in der Europäischen Gemeinschaft“ fordert der EP-Bericht erneut, „daß jedwede Diskriminierung und Ungleichbehandlung von Lesben und Schwulen unterbunden wird“, insbesondere auch hinsichtlich der Mindestaltersgrenzen. Ausdrücklich wird in diesem Zusammenhang Österreich erwähnt. Wörtlich heißt es im Punkt 146 des Roth-Berichts: Das EP „ersucht Österreich dringend, seine gegen Homosexuelle gerichteten Gesetze aufzuheben“, speziell das diskriminierende Mindestalter im § 209 StGB für homosexuelle männliche Beziehungen von 18 Jahren gegenüber 14 Jahren für heterosexuelle und lesbische Beziehungen – eine Bestimmung, so der Bericht, die auch der von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats verabschiedeten Empfehlung 924 aus dem Jahre 1981 (!) zuwiderläuft.
Peinliche Blamage für Österreich durch ÖVP und FPÖ
„Diese Anprangerung Österreichs hätten ÖVP und FPÖ dem Land ersparen können“, kommentiert HOSI-Wien-Generalsekretär Kurt Krickler, zur Zeit auch Vorsitzender des Europäischen Dachverbands von Lesben- und Schwulenorganisationen ILGA-Europe (Anm.: ILGA steht für „International Lesbian and Gay Association“), „hätten sie im Vorjahr die EP-Resolutionen aus 1994 nicht ignoriert und für die Angleichung des Mindestalters gestimmt, immerhin haben von den 45 europäischen Ländern nur mehr zehn unterschiedliche Altersgrenzen für homo- und heterosexuelle Handlungen.“ Bekanntlich scheiterte die Aufhebung des § 209 vergangenen November denkbar knapp (mit 91 zu 91 Stimmen fehlte nur eine Stimme zur Verabschiedung des entsprechenden Antrags). „Selbst wenn der Bericht nicht angenommen oder in diesem Punkt abgeändert werden sollte, ist die Erwähnung Österreichs eine peinliche Blamage für das Land. Hoffentlich werden ÖVP und FPÖ einsehen, daß ihre Haltung in der Frage des § 209 nicht europareif ist, und der Aufforderung des EP bald nachkommen.“