„Wir freuen uns über die gestern bekannt gewordene Entscheidung des Bundesasylamts, einem wegen seiner Homosexualität aus dem Iran geflüchteten jungen Mann in Österreich Asyl zu gewähren“, kommentiert Bettina Nemeth, Obfrau der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien, diesen Erfolg der Wiener Rechtsanwältin Nadja Lorenz, die den iranischen Asylwerber im Verfahren vertreten hat.
„Der Asylantrag war im Vorjahr in erster Instanz vom Bundesasylamt noch abgelehnt worden“, berichtet Nadja Lorenz. „Und zwar mit einer sehr zynischen Begründung. Die Asylbeamtin glaubte dem Asylwerber nicht, dass er beim Geschlechtsverkehr in der Duschkabine eines öffentlichen Schwimmbades erwischt worden sei. Kein Homosexueller im Iran würde ein solches Risiko auf sich nehmen, wo doch jeder wisse, welche Strafe er zu erwarten habe.“ Nach einer Berufung an den Bundesasylsenat wies dieser das Verfahren zur neuerlichen Entscheidung ans Bundesasylamt zurück. „Dieses hat jetzt ohne jegliche weitere Begründung dem Asylantrag stattgegeben“, wundert sich Lorenz.
Mit Todesstrafe bedroht
„Der Iran ist eines von neun Ländern in der Welt, wo homosexuelle Handlungen noch mit der Todesstrafe geahndet werden“, ergänzt HOSI-Wien-Obmann Christian Högl. „Erst im Vorjahr wurden mehrere junge Männer wegen homosexueller Handlungen hingerichtet. Zuvor hatte im Juni 2005 ein homosexuelles Paar aus dem Iran – ebenfalls erst in der Berufung – politisches Asyl in Österreich erhalten. Einerseits sind wir froh über diese Spruchpraxis – Österreich war auch eines der ersten Länder der Welt, die wegen ihrer Homosexualität verfolgten Personen Asyl gewährt haben, der erste von der HOSI Wien betreute und positiv erledigte Fall datiert aus dem Jahr 1984 –, wir würden uns aber wünschen, dass die Verfahren schon in der ersten Instanz positiv entschieden würden.“
„Mehr Rechtssicherheit und eine einheitlichere Spruchpraxis wird hoffentlich auch die neue EU-Asylrichtlinie 2004/83 bringen, die im Oktober 2006 Gültigkeit erlangen wird. Sie sieht genaue Kriterien für die Anerkennung von wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgten Personen vor und wird in der gesamten EU außer Dänemark gelten“, erklärt Lorenz.
Anmerkung: Der europäische Lesben- und Schwulenverband ILGA-Europa hat einen ausführlichen Leitfaden zu dieser neuen Asylrichtlinie zusammengestellt. Dieser liegt jetzt auch in deutscher Übersetzung vor und steht hier zum Download bereit: EU-Asylrichtlinie-LeitfadenOkt05.pdf.
Rückfragehinweis:
Mag. Nadja Lorenz, Rechtsanwältin, Tel.: (01) 5240265
Christian Högl, Tel.: 0699-11811038
Kurt Krickler, HOSI-Wien-Generalsekretär: Tel.: (01) 5451310 oder 0664-5767466
office@hosiwien.at, www.hosiwien.at
Freitag, 30. April 2010 um 13:56 Uhr
Da wird es endlich mal Zeit, daß Verfolgte Asyl bekommen. Denn was im Iran geschieht ist einfach Mord. Wenn sie schon Homosexualität bei Todesstrafe verbieten, dann müßte man alle Formen der Sexualität verbieten und nur noch künstliche Befruchtung zulassen. Dann würden die Menschen aufwachen, das so etwas nicht gehen kann. Wir haben deswegen verschiedene Persönlichkeiten, weil kein Hirn dem anderen gleicht.
Man kann auch nicht per Willen Durst in Hunger oder etwas anderes durch Zwang verwandeln. Obwohl es sich hierbei um Funktionens des Denkorgans handelt. Somit ist die Verfolgung Homosexueller im Iran gleichbedeutend wie Rassimus oder Diskriminierung aufgrund von körperlichen Eigenschaften. Man kann nicht Menschen ihr Leben lang bestrafen, daß man sie zum Zölibat zwingt, nur weil sie homosexuell sind. Wer verfolgte Homosexuelle in den Iran abschieht, macht sich der Beihilfe zu Mord schuldig.