„Wir sind hocherfreut, dass das explizite Verbot der Adoption durch in einer eingetragenen Partnerschaft lebende gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben wurde“, kommentiert HOSI-Wien-Obfrau Cécile Balbous die heute bekanntgegebene Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. „Damit fällt eine der letzten großen rechtlichen Diskriminierungen von Lesben und Schwulen, und eine unserer zentralsten Forderungen wird erfüllt. Besonders erfreulich ist die ausführliche Begründung durch den VfGH, der dem grundsätzlichen Bedenken widerspricht, dass es dem Kindeswohl abträglich sei, wenn es mit gleichgeschlechtlichen PartnerInnen aufwachse.“
„Bedauerlich, dass es einmal mehr eines Gerichtsentscheids bedurft hat, um Diskriminierungen zu beseitigen. Bereits im Sommer 2013 haben wir anlässlich der nach dem Urteil des EGMR zur Stiefkindadoption nötig gewordenen Novelle zum Adoptionsrecht kritisiert, dass die Rechtslage weiterhin menschenrechtswidrig war und wohl früher oder später von Gerichten eine Reparatur angeordnet werden würde“, ergänzt HOSI-Wien-Obmann Christian Högl.
Weitere Reformen gefordert
„Wir fordern die Bundesregierung und hier insbesondere die ÖVP auf, ihre Widerstände aufzugeben und nun auch endlich die noch bestehenden Benachteiligungen der eingetragenen Partnerschaft abzuschaffen sowie das Levelling-up beim Diskriminierungsschutz durchzuführen“, so Högl abschließend.
Die Entscheidung des VfGH im Wortlaut: PDF