Nachdem Alex Jürgen* durch sämtliche Instanzen erfolglos versucht hatte, im Personenstandsregister den Geschlechtseintrag auf „inter“ oder „anders“ ändern zu lassen, reichte er schließlich Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein, der nun die amtswegige Prüfung der betreffenden Bestimmung im Personenstandsgesetz (§ 2 Abs. 2 Z 3) eingeleitet hat.
Die Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien begrüßt diese Entscheidung: „Damit ist ein bedeutender Schritt im Hinblick auf die Anerkennung der Rechte von intergeschlechtlichen Menschen getan worden. Der Zwang zur Angabe eines Geschlechtseintrags, der nicht der biologischen Realität eines Menschen entspricht, stellt einen gravierenden Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte dar und muss beseitigt werden“, so Lui Fidelsberger, Obfrau der HOSI Wien.
Wir freuen uns über den Beschluss des VfGH und bedanken uns für die langjährige Arbeit all jener Intersex-Organisationen und Menschen, ohne die dieser bedeutende Schritt nicht möglich gewesen wäre.
Rückfragen an Obfrau Lui Fidelsberger: lui.fidelsberger@hosiwien.at