„Wir begrüßen den heute von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag für eine neue Richtlinie, durch die der Diskriminierungsschutz für alle Gruppen auf dasselbe Niveau gehoben werden soll“, erklärt Christian Högl, Obmann der HOSI Wien.
„Die bestehenden diesbezüglichen EU-Richtlinien aus dem Jahr 2000 haben ja eine Diskriminierung ausgerechnet beim Schutz vor Diskriminierung geschaffen. Leider haben etliche Mitgliedsstaaten – darunter auch Österreich im Jahr 2004 unter der schwarz-blau/orangen Regierung – nur die von der EU vorgegebenen Mindeststandards in nationales Recht umgesetzt. In Österreich besteht ein rechtlicher Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung nur in Beschäftigung und Beruf – im Gegensatz zur Diskriminierung aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, Behinderung und Geschlecht. Für diese Gründe besteht ein Diskriminierungsverbot auch in Bereichen wie Zugang zu Waren und Dienstleistungen, Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste, soziale Vergünstigungen sowie Bildung.“
Inakzeptabler Zustand
„Dass bestimmte Gruppen im Gegensatz zu anderen Gruppen schlechter bzw. in manchen Bereichen überhaupt nicht vor Diskriminierung gesetzlich geschützt werden, ist ein inakzeptabler Zustand und verstößt auch gegen die Menschenrechte“, ergänzt HOSI-Wien-Vorstandsmitglied Jona Solomon. „Im Oktober 2007 wurde Österreich vom UNO-Ausschuss für Menschenrechte genau wegen dieses unterschiedlichen Diskriminierungsschutzes kritisiert (vgl. Aussendung vom 5. November 2007). Gegen diese Hierarchisierung sind auch viele Nichtregierungsorganisationen und die Zivilgesellschaft sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene stets vehement aufgetreten. Offenbar hat jetzt auch die EU-Kommission – wohl nicht zuletzt durch die Kritik der UNO an Österreich – eingesehen, dass die EU-Rechtsvorschriften die Menschenrechte verletzen. Die jetzt von der EU-Kommission vorgeschlagene, sogenannte horizontale Antidiskriminierungsrichtlinie muss allerdings von allen 27 Mitgliedsstaaten einstimmig beschlossen werden.“
„Die HOSI Wien fordert daher die österreichische Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für die Verabschiedung dieses neuen Richtlinienvorschlags einzusetzen. Allerdings muss Österreich nicht auf die Verabschiedung der neuen Richtlinie warten, um die menschenrechtswidrige Diskriminierung beim Schutz vor Diskriminierung zu beseitigen. Regierung und Nationalrat könnten auch jetzt schon unabhängig davon durch entsprechende Novellierung der einschlägigen Gleichbehandlungsgesetze in diesem Sinne tätig werden – wozu wir sie ebenfalls dringend auffordern“, erklärt Högl abschließend.
Zum Download:
Vorschlag der EU-Kommission für eine neue AD-Richtlinie
Begleitdokument zum Richtlinienvorschlag
HINWEIS: Am 30. Juni 2008, zwei Tage vor der Präsentation des neuen Richtlinienentwurfs, hat die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) in Wien einen ersten ausführlichen Bericht über „Homophobia and Discrimination on Grounds of Sexual Orientation in the EU Member States (Part I – Legal Analysis)“ veröffentlicht.
Hier stehen zum Download bereit:
Der ausführliche Bericht
Eine deutsche Zusammenfassung
Der Länderbericht von Manfred Nowak (Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte) über Österreich
Anfang Juli 2008 wurde auch die „Eurobarometerumfrage # 296 über Diskriminierung in der Europäischen Union – Wahrnehmung, Erfahrungen und Haltungen” u. a. in Zusammenhang mit Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung veröffentlicht. Zum Download hier:
Eurobarometerumfrage # 296 – Volltext
Eurobarometerumfrage # 296 – Zusammenfassung
Rückfragehinweis:
Christian Högl, Tel. 0699-11811038
Jona Solomon, Tel. 0676-88892211
Kurt Krickler, Generalsekretär, Tel. 0664-5767466
office@hosiwien.at