Der 17. Mai ist heuer nicht nur der Tag, an dem der Eurovision Song Contest offiziell „eröffnet“ wird, seit 2005 wird an diesem Tag auch der internationale Tag gegen Homo- und Transphobie (IDAHOT) begangen. Österreich hat zwar in den letzten Jahrzehnten in Sachen Gleichstellung und Nichtdiskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgenderpersonen (LSBT) aufgeholt und liegt mittlerweile diesbezüglich im europäischen Spitzenfeld, aber einige wichtige Forderungen, wie die Ausweitung des Diskriminierungsschutzes harren immer noch ihrer Umsetzung.
HOSI Wien fordert Levelling-up beim Diskriminierungsschutz
„Die Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien fordert schon seit Jahren, die bestehende bundesrechtlich verankerte Diskriminierung ausgerechnet beim Schutz vor Diskriminierung endlich zu beseitigen“, erklärt Obmann Christian Högl und führt weiter aus: „Lesben und Schwule sind nach dem Bundesgleichbehandlungsrecht nur vor Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf geschützt, nicht aber beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, worunter etwa auch die Vermietung von Wohnraum fällt.“
„Viele EU-Staaten beweisen, dass einheitlicher Schutz vor Diskriminierung sehr wohl möglich ist und funktioniert – etwa Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Irland, Großbritannien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Ungarn. Und in Österreich sehen ja sämtliche Landesgesetze – außer in NÖ – ebenfalls bereits einheitlichen Schutz vor. Wenn beispielsweise ‚Wiener Wohnen‘ jetzt schon verpflichtet ist, niemanden wegen der sexuellen Orientierung beim Zugang zu Wohnraum zu diskriminieren, kann man ja wohl auch private Hausverwaltungen und WohnungsvermieterInnen gesetzlich dazu verpflichten“, ergänzt Generalsekretär Kurt Krickler.
Todesstrafe auf Homosexualität
„Speziell aus globaler Perspektive ist allerdings noch sehr viel zu tun – und da ist auch unsere internationale Solidarität gefordert: So werden immer noch weltweit in 76 Staaten einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen auch unter Erwachsenen strafrechtlich verfolgt. In fünf Staaten (Mauretanien, Sudan, Iran, Saudi-Arabien und Jemen) ist gar die Todesstrafe per Gesetz dafür vorgesehen, und in weiteren Staaten, wie etwa Nigeria, Somalia und dem Irak steht in einigen Regionen ebenfalls die Todesstrafe auf Homosexualität bzw. wird diese durch Milizen vollzogen“, schließt Vorstandsmitglied Martina Fink.