Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien

1. Lesben- und Schwulenverband Österreichs

HOSI Wien fordert Regierung auf, Eheverbot in Straßburg nicht zu verteidigen

Nachdem im Dezember 2003 der Verfassungsgerichtshof die Beschwerde zweier Männer gegen das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare (§ 44 ABGB) abgewiesen hatte (vgl. Aussendung vom 24. Februar 2004), wandten sich die beiden Beschwerdeführer – vertreten durch den Wiener Rechtsanwalt Klemens Mayer – im August 2004 an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

Sie wollen die Ansicht des VfGH, das Eheverbot sei verfassungskonform, nicht hinnehmen, sehen sie doch darin nicht nur eine Verletzung des durch die Verfassung garantierten Gleichheitsgebots, sondern auch der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der EGMR hat nunmehr die Republik Österreich aufgefordert, bis spätestens 12. April 2007 eine Stellungnahme zu dieser Beschwerde abzugeben.

Appell an den Bundeskanzler

„In einem Schreiben haben wir deshalb Bundeskanzler Alfred Gusenbauer aufgefordert, er möge diese wichtige Angelegenheit auf die Tagesordnung des Ministerrats setzen und in diesem Zusammenhang keiner Stellungnahme der Bundesregierung zustimmen, mit der dieses Eheverbot in Straßburg verteidigt würde“, berichtet Ute Stutzig, Obfrau der HOSI Wien. „Würde Österreich gegenüber dem EGMR auf eine Rechtfertigung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare verzichten, wäre dies ein mehr als deutliches Signal an den Gerichtshof.“

Standhaft

„In letzter Zeit gab es ja von einigen ÖVP-PolitikerInnen in Hinblick auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften positive Signale“, ergänzt HOSI-Wien-Obmann Christian Högl. „Wir gehen daher davon aus, dass sich die ÖVP hier nicht querlegen wird. Sollte das wider Erwarten doch der Fall sein, bietet sich für die SPÖ die Möglichkeit zu zeigen, dass sie bei diesem Thema einen klaren, unverhandelbaren Standpunkt hat. Dann könnte die SPÖ ja zur Abwechslung einmal die ÖVP auflaufen lassen, so wie es die ÖVP mit der SPÖ bei der Erbschaftssteuer getan hat. Gar keine Stellungnahme an den EGMR abzugeben, sollte man sich in der Regierung nicht einigen können, wäre ja auch ein eindeutiges Signal. Wir werden jedenfalls genau beobachten, ob und wie die Regierung sich gegenüber dem EGMR zur Beschwerde gegen das Eheverbot äußern wird.“

Bei dieser Beschwerde handelt es sich übrigens um die erste Beschwerde dieser Art in Straßburg. Österreich ist damit das erste Land unter den 46 Mitgliedsstaaten des Europarats, gegen das eine solche Beschwerde beim EGMR vorliegt.

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