„Die gestrige Ablehnung des grünen Antrags auf Erlassung eines Amnestie-, Rehabilitierungs- und Entschädigungsgesetzes durch den Justizausschuss des Nationalrats zeigt einmal mehr, dass Lesben und Schwule von ÖVP und BZÖ bzw. FPÖ nichts zu erwarten haben, jedenfalls nichts Positives“, erklärt Bettina Nemeth, Obfrau der HOSI Wien.
„Denn mit der in den letzten Tagen diskutierten gnadenweisen Tilgung von Vorstrafen nach § 209 durch den Bundespräsidenten, und dies auch nur in jenen Einzelfällen, wo der entsprechende Antrag des Betroffenen den Filter des Justizministeriums passiert, kann es wohl nicht getan sein. Hier muss eine umfassende Generallösung getroffen werden.“
Nationale Wahrheits- und Versöhnungskommission soll Verfolgung aufarbeiten
„Die HOSI Wien hat bereits auf ihrer Generalversammlung im März 2002 eine Resolution für den Tag X, der Abschaffung der letzten Sonderstrafbestimmung gegen Homosexuelle, der dann drei Monate später eingetreten ist, verabschiedet“, ergänzt HOSI-Wien-Obmann Christian Högl. „Der gestern von Terezija Stoisits eingebrachte Antrag hat wichtige Punkte aus unserer Resolution aufgegriffen. Denn wir fordern eine Entschuldigung der Republik Österreich für die staatliche und gesetzliche Verfolgung von Homosexuellen im gesamten 20. Jahrhundert und in der Folge eine völlige Rehabilitierung und auch eine finanzielle Entschädigung aller Opfer dieser staatlichen Verfolgung, also auch für die nach dem bis 1971 geltenden Totalverbot verurteilten Lesben und Schwulen. Weiters fordern wir die Einsetzung einer nationalen Wahrheits- und Versöhnungskommission, deren Aufgabe es sein soll, dieses traurige Kapitel der Kriminalisierung und Pathologisierung der Homosexualität in Österreich aufzuarbeiten und das volle Ausmaß der Unterdrückung und Verfolgung von Lesben und Schwulen im vergangenen Jahrhundert ebenso zu untersuchen wie die Ursachen dafür, warum es in Österreich – im Gegensatz zu den allermeisten Staaten Europas – möglich war, dass die strafrechtliche Diskriminierung Homosexueller bis ins 21. Jahrhundert fortdauern konnte.“
„Wir haben daher unsere Resolution aus 2002 Justizministerin Karin Gastinger und Bundespräsident Heinz Fischer, denen wir sie schon bei früheren Gelegenheiten überreicht haben, nochmals mit dem Ersuchen um eine umfassende Regelung übermittelt“, berichtet Nemeth abschließend.
Der volle Wortlaut der Resolution findet sich hier.