„Die HOSI Wien unterstützt – gemeinsam mit mehr als 25 anderen NGOs – die von ‚Asyl in Not‘ initiierte Kundgebung am kommenden Freitag, 18. Juni, und ruft zur Teilnahme daran auf“, erklärt Obmann Christian Högl. „Denn es muss sichergestellt werden, dass auch die Menschenrechte von Personen respektiert werden, die wegen Verfolgung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung um Asyl in Österreich ansuchen.
„Diese Gelegenheit möchten wir auch dazu nutzen, Falschinformationen richtigzustellen, die in den letzten Wochen in Sachen Gewährung von Asyl an verfolgte Homosexuelle verbreitet worden sind“, ergänzt Generalsekretär Kurt Krickler, der sich in den letzten Jahrzehnten häufig mit dieser Frage sowie einigen konkreten Fällen beschäftigt hat. „Die in diesem Zusammenhang aufgestellte Forderung, Österreich möge Homosexualität endlich als Asylgrund anerkennen, ist obsolet und geht ins Leere. Denn Österreich ist auf diesem Gebiet sogar international Vorreiter gewesen und hat bereits in den Erläuterungen zum Asylgesetz 1991 – als eines der ersten Länder der Welt – Homosexuelle explizit als Angehörige einer bestimmten sozialen Gruppe (einer der fünf Asylgründe laut Genfer Flüchtlingskonvention) anerkannt. Dadurch kann im Fall von Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung Asyl gewährt werden. Die HOSI Wien hat selbst fünf Fälle erfolgreich betreut, wobei der erste Fall sogar ins Jahr 1984 zurückreicht. Mit der EU-Asylrichtlinie 2004/83, die im Oktober 2006 Gültigkeit erlangt hat, ist dies übrigens dann auch für die anderen EU-Mitgliedsstaaten zum Standard geworden.“ (Vgl. auch unsere Medienaussendung vom 27. April 2006.)
Richtigstellung und Appell
„Natürlich sind die Staaten nicht verpflichtet, allen, die behaupten, homosexuell zu sein, oder denjenigen, die tatsächlich homosexuell sind und behaupten, deswegen verfolgt zu werden, automatisch und ohne Einzelfallprüfung Asyl zu gewähren. Dies erfolgt ja auch bei AsylwerberInnen aus anderen Gründen nicht“, ergänzt Krickler. „Für die Asylverfahren wäre es aber wichtig, dass alle seitens der Behörden Beteiligten – inklusive die DolmetscherInnen – entsprechend Sensibilität und Einfühlungsvermögen gegenüber der speziellen Situation entwickelten, in der sich Menschen befinden, die wegen ihrer sexuellen Orientierung aus ihrer Heimat geflüchtet sind. Unser Appell an die Asylbehörden ist daher: mehr diesbezügliche spezifische Schulung und Kenntnisse erwerben über die tatsächliche Lage von Homosexuellen in den einzelnen Herkunftsländern, damit die Einzelfallprüfungen dann tatsächlich auch fair und unvoreingenommen erfolgen.“
Ort und Zeitpunkt
Die Kundgebung samt Flüchtlingsfest findet am Freitag, 18. Juni, um 18 Uhr vor dem Polizeianhaltezentrum Roßauer Lände, Wien 9 (Berggasse) statt.
Flugblatt zum Flüchtlingstag: fluechtlingstag2010.pdf
Rückfragehinweis:
Christian Högl, Obmann, Tel. 0699-118 11 038
Kurt Krickler, Generalsekretär, Tel. 0664-5767466