In seiner Dezember-Session hat der liechtensteinische Landtag ein modernes Sexualstrafrecht verabschiedet und dabei alle lesben- und schwulendiskriminierenden Bestimmungen inklusive dem höheren Mindestalter für schwule Beziehungen abgeschafft.
„Liechtenstein hat sich damit an die Europaspitze katapultiert“, erklärt dazu HOSI-Wien-Obfrau Waltraud Riegler erfreut, „wodurch Österreich nun mit seinem menschenrechtswidrigen § 209 allein die Schlußlicht-Position in ganz Europa in Sachen (Miß-)Achtung der Menschenrechte von Lesben und Schwulen einnimmt.“
„Liechtenstein hatte 1988 anläßlich der Aufhebung des Totalverbots homosexueller Handlungen – es galt wie in Österreich für Frauen und Männer – die vier Bestimmungen des österreichischen Strafrechts aus 1975 wortident übernommen: das Vereins- und das Werbeverbot, das Verbot der männlichen homosexuellen Prostitution und das höhere Mindestalter, das als § 208 Aufnahme ins liechtensteinische Strafgesetzbuch fand“, erklärt HOSI-Wien-Obmann Christian Högl. „Das Fürstentum hat nunmehr alle vier Bestimmungen auf einmal abgeschafft und macht in seinem neuen Strafrecht keinerlei Unterschied mehr zwischen homo- und heterosexuellen Handlungen, was den allgemeinen Menschenrechtsstandards entspricht, die eine derartige Ungleichbehandlung von Homo- und Heterosexualität ächten.“
ÖVP und FPÖ für Menschenrechtsverletzung verantwortlich
„Sowohl die Europäische Menschenrechtskommission als auch der UNO-Ausschuß für Menschenrechte haben derartige ungleiche Altersgrenzen für menschenrechtskonventionswidrig erklärt“, stellt HOSI-Wien-Generalsekretär Kurt Krickler, der auch Vorstandsvorsitzender des europäischen Lesben- und Schwulenverbands ILGA-Europa ist, fest. „Österreich verstößt weiterhin bewußt gegen die Menschenrechte, und ÖVP und FPÖ müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, dafür verantwortlich zu sein.“ ILGA-Europa hat im übrigen durch ihr massives Lobbying positiv zur Reform in Liechtenstein beigetragen, denn die ursprüngliche Regierungsvorlage hatte keine völlige Gleichstellung beim Mindestalter vorgesehen. Nach der Intervention der ILGA-Europa hat das Parlament den Regierungsentwurf zurückgewiesen und auf eine Gleichbehandlung beim Mindestalter bestanden. Dem trug die Regierung in ihrer neuen Vorlage nunmehr Rechnung. Der Landtag verabschiedete sie mit 23 von 25 Stimmen.
Im neuen Strafrecht wurde im übrigen auch die Angehörigendefinition auf gleichgeschlechtliche LebensgefährtInnen ausgeweitet.