„Wir begrüßen die heute bekanntgegebene Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, überprüfen zu wollen, ob die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare verfassungsrechtlich geboten ist“, erklärt Lui Fidelsberger, Obfrau der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien. „Wir gehen davon aus, dass der VfGH am Ende seiner Prüfung feststellen wird, dass das Bestehen zweier unterschiedlicher Rechtsinstitute – Ehe für verschiedengeschlechtliche Paare, eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare – verfassungswidrig ist, und die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare anordnen wird.“
„Wir fordern in diesem Zusammenhang einmal mehr, dass mit einer solchen Öffnung der Ehe unbedingt auch eine umfassende Reform und Modernisierung des Eherechts einhergehen muss“, ergänzt HOSI-Wien-Obmann Christian Högl. „Das Gesetz über die eingetragene Partnerschaft (EP) ist ein Gesetz des 21. Jahrhunderts und erfüllt die Ansprüche an eine gleichberechtigte Partnerschaft besser als das Flickwerk der die Ehe betreffenden Bestimmungen im ABGB, die in ihren antiquierten, heute kurios anmutenden Formulierungen des 19. Jahrhunderts auch immer noch den Geist des Patriarchats verströmen. So wäre es ja geradezu verrückt, etwa die strengeren Scheidungsbestimmungen der Ehe – Scheidungsblockade von bis zu sechs Jahren (statt maximal bis zu drei Jahren jetzt bei der EP) – übernehmen zu müssen! Im Gegenteil: Auch die Scheidung aus Verschulden, ein Relikt aus den 1950er Jahren, das es kaum in einem anderen europäischen Land noch gibt und das bei der Einführung der eingetragenen Partnerschaft 2009 aus dem Eherecht übernommen wurde, sollte bei dieser Gelegenheit endlich abgeschafft werden.“
„Bei dieser Gelegenheit einer großen Eherechtsreform sollte auch zur Bekämpfung von Kinderehen das allgemeine Heiratsalter auf 18 Jahre hinaufgesetzt werden“, nennt Fidelsberger einen weiteren Punkt, bei dem Modernisierungsbedarf besteht.