Ann-Sophie Otte, Obfrau der HOSI Wien: „Haftzeiten müssen auf die Pension angerechnet und Geldstrafen zurückgezahlt werden.“ Allerdings sind noch einige wesentliche Fragen für die HOSI Wien offen: „Hier sind Menschen zu Unrecht im Gefängnis gesessen, die konnten in dieser Zeit ja nicht arbeiten. Es muss also unbedingt eine beitragsfreie Anrechnung der Haftzeiten auf die Pension erfolgen. Ebenso müssen die verhängten Geldstrafen entsprechend verzinst zurückgezahlt werden“, sagt Otte. „Wir erwarten, dass die Bundesregierung das in ihrem finalen Gesetzesantrag berücksichtigen wird.“ Obwohl Homosexualität grundsätzlich bereits 1971 entkriminalisiert wurde, gab es trotzdem vier Sonderparagraphen (§§ 209, 210, 220 und 221 StGB), die sonst legales Verhalten ausdrücklich nur im gleichgeschlechtlichen Kontext kriminalisiert haben, erklärt Otte: „Wenn ein 19-Jähriger eine Beziehung mit einem 17-Jährigen hatte, konnte er dafür mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft werden. Der letzte dieser menschenrechtswidrigen Paragraphen wurde erst 2002 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Das bedeutet: Viele der Opfer dieses Unrechts können dadurch noch zu Lebzeiten Genugtuung erfahren.“
Otte dankt Justizministerin Zadić und fordert eine Entschuldigung des Nationalrats Und während das Gesetz selbst erst beschlossen werden muss, dankt Otte schon jetzt der gesamten Bundesregierung: „Besonders der Einsatz von Justizministerin Alma Zadić, die sich bereits 2020 bei den Strafrechtsopfern als erstes österreichisches Regierungsmitglied entschuldigte, war hier ausschlaggebend. Wir hoffen sehr, dass mit der Rehabilitierung und Entschädigung auch eine Entschuldigung des Nationalrats folgt, denn schließlich hat dieser diese Gesetze erst beschlossen.“
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