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Aussendung der HOSI Wien
vom 7. Juni 2021
 
           
HOSI Wien: Entschuldigung von Zadić „historisches Signal“
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Opfer der Strafverfolgung von LGBTIQ-Personen müssen rehabilitiert und für erlittenes Unrecht entschädigt werden

Die Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien begrüßt die heute, Montag, von Justizministerin Alma Zadić und Landesgerichtspräsident Friedrich Forsthuber geäußerte Bitte um Entschuldigung bei den Opfern der Homosexuellen-Strafverfolgung: „Das ist ein enorm wichtiges Signal für all jene, die menschenrechtswidrig kriminalisiert worden sind“, sagt Ann-Sophie Otte, Obfrau der HOSI Wien. „Die Justizministerin übernimmt damit in historischer Weise Verantwortung für das Unrecht, das die Republik den Lesben, Schwulen, Bisexuellen, transgender, intergeschlechtlichen und queeren (LGBTIQ-)Menschen angetan hat. Das haben wir viele Jahre gefordert, und dass das zum 50. Jahrestag der Entkriminalisierung von Homosexualität und zur 25. Regenbogenparade aufgegriffen wird, freut uns besonders.“

Die Strafverfolgung ging, obwohl Homosexualität an sich bereits 1971 entkriminalisiert worden ist, bis 2002 weiter, erklärt Otte: „Wenn ein 19-Jähriger eine Beziehung mit einem 17-Jährigen hatte, konnte er dafür mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft werden. Denn bis 2002 gab es noch Strafbestimmungen (§§ 209, 210, 220 und 221 StGB), die sonst legales Verhalten ausdrücklich nur im gleichgeschlechtlichen Kontext kriminalisiert haben.“

Opfer müssen rehabilitiert und entschädigt werden, Entschuldigung des Nationalrats soll folgen – ÖVP in der Pflicht

„Das wurde schließlich als menschenrechtswidrig aufgehoben. Aber bei weitem nicht alle Opfer hatten das Geld oder die Kraft, individuell dagegen zu berufen“, sagt Otte. „Jetzt müssen daher alle Fälle geprüft werden und jene Menschen rehabilitiert und vor allem entschädigt werden, deren Verhalten heute auch nicht strafbar wäre. Einerseits braucht es Entschädigungen für die Haftzeiten, andererseits aber auch die beitragsfreie Anrechnung der Haftzeiten als Ersatzzeit auf die Pensionsversicherungszeit, die entsprechend verzinste Rückzahlung verhängter Geldstrafen sowie die pauschale Abgeltung für allfällige Anwalts- und Gerichtskosten.“

„Darüber hinaus fordern wir auch eine Entschuldigung des Nationalrats, denn dieser war es, der dieses Unrecht erst verursacht hat. Hier ist vor allem die ÖVP in der Pflicht, die die Abschaffung dieser Strafbestimmungen besonders lange blockiert hat, weswegen sie zum Teil erst von Höchstgerichten aufgehoben werden mussten. Gerade von NR-Abgeordneten Nico Marchetti, der erst vorgestern, Samstag, über seine Rolle als schwuler Abgeordneter der ÖVP gesprochen hat, erwarten wir hier volle Unterstützung“, sagt Otte abschließend.

     
   
       
 
 
Rückfragehinweis
Ann-Sophie Otte, Obfrau HOSI Wien, Tel.: +43 678 131 23 56
Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien - 1. Lesben- und Schwulenverband Österreichs
Heumühlgasse 14/1, 1040 Wien; ZVR-Nr. 5245 34 408
Website: www.hosiwien.at · E-Mail: office@hosiwien.at
 
   
   
 
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