Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien

1. Lesben- und Schwulenverband Österreichs

ÖVP-Menschenrechtsverständnis bei EU-Wahl Absage erteilen!

„Nachdem sich heute ÖVP-Frauenchefin Dorothea Schittenhelm gegen ein Levelling-up beim Schutz vor Diskriminierung ausgesprochen hat, ist es nun wirklich höchste Zeit, der ÖVP-Politik der Benachteiligung, Ausgrenzung und offenen Diskriminierung bestimmter Gruppen eine klare Absage zu erteilen“, erklärt Cécile Balbous, Obfrau der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien. „Die nächste Gelegenheit dazu bietet sich in einer Woche bei der Wahl zum Europäischen Parlament. Keine Stimme für diese Partei!“

„Schittenhelms Aussagen sind skandalös und eine unglaubliche Provokation“, ergänzt Obmann Christian Högl. „Wenn hier etwas aus der Mottenkiste gezogen wird, dann nicht diese Forderung, wie sie meint, sondern ihre ewiggestrigen Argumente dagegen! Offenbar will Schittenhelm nicht zur Kenntnis nehmen, dass Österreich bereits zweimal von der UNO, zuletzt am 26. Jänner 2011 anlässlich der periodischen universellen Menschenrechtsüberprüfung Österreichs durch den UNO-Menschenrechtsrat in Genf, wegen dieser Diskriminierung ausgerechnet beim Schutz vor Diskriminierung gerügt worden ist.“ Artikel 26 des UNO-Menschenrechtspakts lässt in der Tat keinerlei Interpretationsspielraum offen: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. In dieser Hinsicht hat das Gesetz jede Diskriminierung zu verbieten und allen Menschen gegen jede Diskriminierung (…) gleichen und wirksamen Schutz zu gewährleisten“, lautet dieser.

„Die Vereinheitlichung beim Diskriminierungsschutz ist auch eine der Maßnahmen, die von der in Wien ansässigen EU-Grundrechtsagentur (FRA) im Zuge der im Vorjahr präsentierten Ergebnisse ihrer EU-weit durchgeführten Umfrage unter Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen vorgeschlagen worden sind. An dieser Studie hatten sich rund 93.000 Personen in allen EU-Mitgliedsstaaten beteiligt. Es kann also keine Rede davon sein, dass die Harmonisierung beim Schutz vor Diskriminierung auf europäischer Ebene nicht besprochen würde und es sich nun um eine Anlassgesetzgebung nach Conchita Wursts Song-Contest-Sieg handeln würde“, zeigt sich Balbous über Schittenhelms Unkenntnis fassungslos.

Kein juristisches Neuland

„Die Argumente von Schittenhelm, die sich übrigens seit Jahren weigert, VertreterInnen der HOSI Wien zu einem Gespräch zu empfangen, sind auch sonst hochgradig abstrus und hanebüchen“, betont Generalsekretär Kurt Krickler weiter. „Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum etwas, was sich in Österreich für ethnische Herkunft, Geschlecht oder Behinderung bewährt hat, bei einer Ausweitung auf Alter, Religion, Weltanschauung oder eben sexuelle Orientierung plötzlich andere Gruppen, wie etwa Wohnungsvermieter, diskriminieren oder ein Eingriff in die Privatsphäre (sic!) und die Freiheit des einzelnen Bürgers sein würde, wie Schittenhelm behauptet. Außerdem beweisen viele EU-Staaten, dass einheitlicher Schutz vor Diskriminierung sehr wohl möglich ist und funktioniert – etwa Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Irland, Großbritannien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Ungarn. Und in Österreich sehen ja sämtliche Landesgesetze – außer in NÖ – ebenfalls bereits einheitlichen Schutz vor. Wenn beispielsweise ‚Wiener Wohnen‘ jetzt schon verpflichtet ist, niemanden wegen der sexuellen Orientierung beim Zugang zu Wohnraum zu diskriminieren, kann man ja wohl auch private Hausverwaltungen und Hausherren gesetzlich dazu verpflichten.“

 

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