„Es ist uns unbegreiflich, warum der Verfassungsgerichtshof die ohnehin unausweichliche Aufhebung des menschenrechtswidrigen Paragraphen 209 weiter hinauszögert und damit weitere Opfer bewußt in Kauf nimmt“, kommentiert HOSI-Wien-Obmann Christian Högl den Umstand, daß der VfGH diese Woche seine Entscheidung auf die