„Wir sind bestürzt, daß die blau-schwarze Bundesregierung noch schnell vor ihrem vorzeitigen Ende den konservativen Verfassungsrichter Karl Korinek zum Präsidenten des VfGH bestellt hat“, erklärt Helga Pankratz, Obfrau der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien. „Gerade eine Person wie Korinek, die nicht zuletzt durch ihr problematisches Wirken in Zusammenhang mit den fünf Verfassungsbeschwerden gegen § 209 schwere Schuld auf sich geladen hat, an
der Spitze des VfGH wird dessen Ansehen nicht gerade vergrößern.“
„ÖVP-Mitglied Korinek gehört nämlich zu jenen Verfassungsrichtern, die daran mitgewirkt haben, daß in den späten 1980ern insgesamt drei Beschwerden gegen § 209 ab- bzw. zurückgewiesen worden sind, und eine weitere sogar noch im November des Vorjahres“, präzisiert Obmann Christian Högl. „Korinek war einer jener Richter, die 1989 in ihrem Erkenntnis den menschenrechtswidrigen Paragraphen 209 als verfassungskonform einstuften. Erst durch massiven internationalen und nationalen Druck (u. a. sechs Resolutionen des
Europa-Parlaments, Aufforderungen des Europarats und des UNO-Ausschusses für Menschenrechte) sah sich der VfGH im Juni dieses Jahres gezwungen, § 209 als verfassungswidrig aufzuheben, wobei er seinen Gesinnungswandel mit fadenscheinigen Argumenten begründete.“
ÖVP-Mitglied Korinek ist Auslaufmodell
„In Wirklichlichkeit mußte der VfGH indirekt einbekennen, daß seine Entscheidung aus dem Jahre 1989 eine Fehlentscheidung war“, ergänzt Generalsekretär Kurt Krickler. „Der VfGH hat sich bis heute bei den Opfern seines damaligen ‚Irrtums‘ nicht entschuldigt: 250 Menschen wurden zwischen 1989 und 2002 nach § 209 zu Gefängnisstrafen verurteilt und ins Gefängnis
gesperrt. Sie sind bis heute nicht rehabilitiert und entschädigt worden. Es ist eine Schande für Österreich und seine Justiz, daß ausgerechnet ein Auslaufmodell wie Korinek, der am damaligen skandalösen Fehlurteil mitgewirkt hat, zum Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs ernannt wird. Das ist nicht nur ein ungeheuerlicher Affront gegenüber seinen Opfern,
sondern ein deutliches – hoffentlich letztes – Signal von Blau-schwarz, daß Menschenrechte in Österreich möglichst restriktiv auszulegen sind. Bei allen rechtsstaatlich gesinnten Menschen muß diese Ernennung einen Autoritätsverlust des VfGH hervorrufen.“
„Bei dieser Regierung überrascht einem aber auch das nicht mehr“, merkt Helga Pankratz abschließend an. „Wir werden uns daher wohl auch in Zukunft in erster Linie auf die internationalen und europäischen Instanzen verlassen müssen, da von Richtern wie Korinek sicher keine Unterstützung bei der Durchsetzung voller Menschenrechte für Lesben und Schwule zu erwarten ist.“