Mann und Frau, Frucht und Joghurt,
NÖM fügt zusammen, was von Natur aus zusammengehört.
Bei der HOSI Wien beschwerten sich zahlreiche Lesben und Schwule über diese Joghurt-Werbung: Sie sei extrem biologistisch, heterosexistisch und beleidigend.
„Setzt der Spot doch Natur und Natürlichkeit sowie Gesundheit und Genuss als untrennbar mit der erotischen Anziehung zwischen Mann und Frau in Beziehung, und das in einer Weise, die den Eindruck erweckt, ausschließlich Heterosexualität habe den berechtigten Anspruch, als ‚natürlich‘ zu gelten“, erklärt HOSI-Wien-Obfrau Helga Pankratz. „Derartiger Biologismus entstammt dem wissenschaftstheoretischen Arsenal des 19. Jahrhunderts und eignet sich zu nichts weiter als der Zementierung gesellschaftlicher Vorurteile und dazu, moderne selbstbewusste Lesben und Schwule des 21. Jahrhunderts massiv in ihrer Würde zu verletzen.“
Beschwerde biologistisch abgewiesen
Deshalb rief im Spätsommer 2002 die Jugendgruppe der HOSI Wien dazu auf, gegen diesen TV-Spot für Fruchtjoghurt beim Österreichischen Werberat zu protestieren. Am 18. November 2002 teilte nun dessen Geschäftsführer Manfred Pichelmayer den Lesben und Schwulen den Schiedsspruch des ÖWR mit: Dass durch diesen Werbespot „gleichgeschlechtlich orientierte Personen in ihren Rechten nicht verletzt“ würden, heißt es darin; es sei „zweifellos von der Natur so vorgesehen, dass die Heterosexualität für die biologische Fortpflanzung erforderlich ist“. Doch würden „durch diese biologische Vorgabe (…) gleichgeschlechtliche Lebensformen weder verhindert noch diskriminiert“.
„Diese Antwort des ÖWR“, so Pankratz, „ist mindestens genauso diskriminierend wie die Werbung selber. Der Werberat ist sich nicht zu gut, in seiner Argumentation genau jenen plumpen Biologismus zu strapazieren, den Gegner der Gleichberechtigung im Dienst der Aufrechterhaltung von Unrecht und Vorurteil immer wieder aus der Mottenkiste holen.“
Aufklärung und Antidiskriminierungsgesetz
„Sensibilität oder Problembewusstsein über den Tatbestand heterosexistischer Diskriminierung sind in weiten Bereichen der Werbewirtschaft offenkundig nicht vorhanden“, stellt Pankratz trocken fest: „Was wir erreicht haben ist immerhin, dass die Werbewirtschaft unseren massiven Protest zur Kenntnis genommen hat. Dieser Fall macht allerdings deutlich, dass wir von der nächsten Regierung dringend Kampagnen zur Aufklärung und Bewusstseinsschaffung gegen Diskriminierung und Vorurteile fordern müssen, sowie die Schaffung von verbindlichen und wirksamen Antidiskriminierungsbestimmungen erwarten, die auch Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgenderpersonen in Österreich Gerechtigkeit und Würde garantieren.“