„Wir sind äußerst empört über die – im doppelten Wortsinn – gestrigen Äußerungen von Walter Tancsits“, erklärt HOSI-Wien-Obmann Christian Högl. „Der Herr Abgeordnete hat offenbar nichts begriffen!“
„Unser Vorwurf, den wir übrigens zurzeit aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts Wien in der ursprünglichen scharfen Formulierung nicht wiederholen dürfen, kritisierte die Haltung der ÖVP, den homosexuellen Opfern des Nationalsozialismus bis heute einen Rechtsanspruch auf Entschädigung nach dem OFG zu verweigern und im Besonderen Herrn Tancsits, der die ÖVP-Linie Anfang März in einer Parlamentsrede mit Worten verteidigte, die wir nur als eine arrogante Verhöhnung der Opfer empfinden konnten. Für uns ist es eine Weiterführung der NS-Ideologie, wenn man bestimmte Opfergruppen von der Rehabilitierung ausschließt und ihnen somit zu verstehen gibt, dass sie zu Recht in Konzentrationslagern gequält und ermordet wurden. Das betrifft Schwule, die im KZ mit dem rosa Winkel gekennzeichnet waren, und Lesben, die dort meist als so genannte ‚Asoziale‘ mit dem schwarzem Winkel gebrandmarkt waren, aber natürlich genauso auch die von Tancsits‘ Kollegen Siegfried Kampl skandalöserweise als ‚Kameradenmörder‘ bezeichneten Wehrmachtsdeserteure.“
„Dass Herr Tancsits jetzt die beleidigte Leberwurst spielt, nur weil ein Gericht unsere politische Kritik an seiner Person als ebensolche anerkannt und im Rahmen der in Österreich zum Glück noch immer geltenden Meinungsfreiheit für zulässig befunden hat, zeigt seine mangelnde Eignung für das Amt des Nationalrats. Und dass er in einem Anfall von eitler Selbstüberschätzung sogar der Meinung ist, Österreich gebühre deshalb ein Bundesrat Kampl, beweist seine fehlende Sensibilität in dieser Materie. Wir finden daher, dass Herr Tancsits in seiner Funktion gänzlich untragbar geworden ist und fordern ihn zum sofortigen Rücktritt auf“, so Högl abschließend.
Siehe dazu auch unsere Medienaussendungen vom:
12. Jänner 2005
27. Jänner 2005
4. März 2005
8. März 2005
17. März 2005
11. April 2005
15. April 2005
26. April 2005
28. April 2005
6. Mai 2005
sowie frühere zur selben Angelegenheit:
1. Juni 2001
7. Juni 2001
4. Mai 2003
5. Juni 2003